Mit dem gut zweitägigen Warnstreik will die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) den Bahnverkehr in Rheinland-Pfalz und dem gesamten Bundesgebiet ab Sonntagabend im Fern-, Regional- und Güterverkehr weitgehend lahmlegen. Arbeitnehmer, die normalerweise mit der Bahn pendeln, müssen trotzdem zur Arbeit erscheinen - zum Beispiel mit diesen Alternativen:
Alternativen:
- Mitfahrgelegenheit suchen
- Für Carsharing registrieren
- Fernbusse nutzen
- Taxi fahren
- Im Homeoffice bleiben
Rechte:
Mitfahrgelegenheit suchen
Wenn die Bahn ausfällt, werden viele Arbeitnehmer wahrscheinlich auf das Auto zurückgreifen. Wer kein eigenes besitzt, hat jetzt mehrere Möglichkeiten. Ganz klassisch - eine Fahrgemeinschaft mit Kolleginnen und Kollegen oder Nachbarn bilden. Wenn das nicht klappt, könnten Sie zum Beispiel versuchen, über die App "blablacar" ein Mitfahrerplatz zu ergattern. Die App wird von mehreren Millionen Mitgliedern genutzt, sodass die Chance groß ist, dass die gewünschte Strecke auch angeboten wird. Allerdings ist "blablacar" kostenpflichtig. Eine kostenlose Alternative ist zum Beispiel Fahrgemeinschaft.de.
Für Carsharing registrieren
Auch beliebt heutzutage ist das Carsharing. Wenn Sie sich heute noch registrieren, könnten Sie ab Montag einen der Carsharing-Wagen nutzen. Deutschlandweit gibt es mittlerweile fast 35.000 Fahrzeuge.
Fernbusse nutzen
Wer größere Strecken meistern muss, kann auf die Fernbusse von Flixbus zurückgreifen. Wichtig ist nur, sich rechtzeitig ein Ticket zu sichern.
Taxi fahren
Die guten alten Taxis sind an solchen Großkampftagen oft ausgelastet. Wenn Sie nur eine kurze Strecke fahren müssen und es sich leisten können, ist das eine weitere Möglichkeit zur Arbeit zu kommen. Am besten aber schon für Montag oder Dienstag vorbuchen.
Im Homeoffice bleiben
Laut Verkehrsforscher Andreas Knie sind diese Möglichkeiten "ein Tropfen auf dem heißen Stein". Er empfiehlt denen, die können, im Homeoffice zu bleiben.
Diese Rechte haben Arbeitnehmende
Trotz Streiks müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer pünktlich bei ihrer Arbeit erscheinen, denn das sogenannte Wegerisiko trägt immer der Beschäftigte. Bei einem Streik handelt es sich nämlich nicht um ein unvorhergesehenes Ereignis, da er in der Regel rechtzeitig angekündigt wird. Wer auf Grund eines Streiks zu spät bei der Arbeit ankommt, der wird für die Zeit, in der er nicht arbeitet, auch nicht bezahlt. Unentschuldigt sollten Sie auf keinen Fall fehlen oder zu spät kommen, dann droht eine Abmahnung.
Arbeitnehmer haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Homeoffice. Trotzdem haben Mitarbeitende gute Chancen, es für den Streiktag gestattet zu bekommen. Rechtsprechung hierzu gibt es allerdings bislang noch keine.
Zwei Möglichkeiten, den Auswirkungen der Streiks aus dem Weg zu gehen, sind unbezahlter Urlaub oder Überstundenabbau. Das sollten Sie aber frühzeitig mit der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber absprechen.
Wer bereits ein Ticket bei der Bahn gebucht hat, hat ein Recht auf Entschädigung. Dafür gibt es Formulare, die bei der Deutschen Bahn oder privaten Eisenbahnunternehmen heruntergeladen werden können. Entschädigungen können aber auch online beantragt werden - etwa über die Bahn-App "DB Navigator".