Feiertagsgesetz umstritten

Autowaschverbot an Sonn- und Feiertagen bleibt in RLP

Stand

Von Autor/in Angele, Armin

Die rheinland-pfälzische Landesregierung plant keine Lockerung des Autowaschverbots an Sonn- und Feiertagen nach dem Vorbild anderer Bundesländer. Es bestehe kein Anlass für Ausnahmen von der geltenden Regelung, teilte das Innenministerium auf eine Kleine Anfrage aus der Landtagsgruppe der Freien Wähler mit. Armin Angele:

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Angele, Armin