Zuständig für die Klagen von abgelehnten Asylbewerbern ist im Land das Verwaltungsgericht Trier. Hier gingen nach Angaben der "Deutschen Richterzeitung" im vergangenen Jahr 4.139 Asylklagen ein - gut 1.000 mehr als 2023. Für die Bearbeitung in Hauptverfahren brauchte das Gericht demnach im Schnitt 5,4 Monate. Bestwert im bundesweiten Vergleich.
Rheinland-Pfalz liegt damit unter dem gesteckten Ziel der Ministerpräsidentenkonferenz von höchstens sechs Monaten Bearbeitungsdauer. Am längsten für die Bearbeitung von Asylklagen brauchte der Umfrage der Zeitung zufolge Hessen mit durchschnittlich 24,5 Monaten. Die "Richterzeitung" hatte alle Justizministerien der Länder zur Länge der Bearbeitungszeiten abgefragt.
"Erledigungsstau" durch "Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge"
Dass sich das Verwaltungsgericht Trier zuletzt mit mehr Asylklagen beschäftigen musste, hatte das Gericht schon Ende des vergangenen Jahres auf "die Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge" (Bamf) zurückgeführt. Dort sei es wegen eines Anstiegs der Asylzahlen "zu einem Erledigungsstau" gekommen. Nach dem Rückgang der Asylzahlen komme es jetzt zum Abbau der aufgestauten Verfahren und so zum Anstieg der Fälle vor Gericht.
Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, der die "Deutsche Richterzeitung" herausgibt, spricht sich für mehr Richterstellen aus. Auch seien weiter spezialisierte Asylkammern bei den Gerichten nötig. Seine Begründung: "Die Verwaltungsgerichte kommen allmählich vor die Welle, ihre Verfahrenslaufzeiten sind deutlich rückläufig. Setzt sich der aktuell dynamische Zuwachs bei den Klageeingängen allerdings fort, könnte der Trend wieder ins Stocken geraten."
Deutschlandweit wurden 2024 an den Verwaltungsgerichten rund 100.000 neue Asylklagen registriert. 2023 hatte es knapp 72.000 neue Fälle gegeben, im Jahr davor rund 62.000.
Mit einer Asylklage wehren sich abgelehnte Antragsteller gegen die Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf).