Einzelheiten zur Urteilsbegründung nannte das Gericht zunächst nicht. Die erste und bislang einzige muslimische Kindertagesstätte war im Frühjahr 2019 auf Betreiben des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung geschlossen worden. Hintergrund waren Vorwürfe gegen den für den Kindergarten verantwortlichen Träger, den Mainzer "Arab Nil-Rhein Verein", dem eine Nähe zur radikalen Muslimbruderschaft und zum Salafismus unterstellt wurde.
Das Landesamt warf dem Verein vor, gegen Betriebsauflagen verstoßen zu haben. Die Entscheidung war bereits 2019 in Eilverfahren vom rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgericht vorläufig bestätigt worden. Der Trägerverein kann nun noch die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz beantragen.
"Kindeswohl darf nicht zur Diskussion stehen"
Der Präsident des Landesjugendamts, Detlef Placzek, begrüßte das Gerichtsurteil. Er habe die Schließung der einzigen muslimischen Kita im Land zwar immer bedauert. "Das Kindeswohl darf jedoch nicht zur Diskussion stehen," so Placzek. Daher begrüße er es, dass das Verwaltungsgericht Mainz die Rechtsauffassung des Landesamts nun auch im Hauptsacheverfahren bestätigt habe.
Nähe zum radikalen Islam
Nach der Eröffnung des Kindergartens stand der "Arab Nil-Rhein Verein" mehrfach in der Kritik, so nach dem Gastauftritt eines radikalen saudischen Predigers. Auch fungierte er zeitweise als "Prüfstelle" für Studenten einer "Online-Universität" des Islamisten Bilal Philips. 2018 war bekanntgeworden, dass auch der Verfassungsschutz die Aktivitäten des Vereins in den Blick genommen hatte. Der Vereinsvorstand wies Extremismus-Vorwürfe stets zurück und sprach von einer "Hexenjagd", die lediglich rechtspopulistischen Kräften in die Hände spiele. Die "Diffamierung" muslimischer Vereine sei eine Gefahr für das friedliche Zusammenleben in Deutschland.