Nach dem Coming-out von queeren, also nicht-hetereosexuellen, Mitarbeitenden der katholischen Kirche in der vergangenen Woche ist das kirchliche Arbeitsrecht in der Kritik. Viele fordern, die arbeitsrechlichen Bestimmungen anzupassen. Darunter: Der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf und der rheinland-pfälzische Arbeitsminister Alexander Schweitzer (SPD).
Dritte Synodalversammlung in Frankfurt Synodaler Weg plant "Schuldbekenntnis" zu Missbrauch
Vor dem Hintergrund des jüngsten Missbrauchsgutachtens plant das katholische Reformvorhaben Synodaler Weg einen Arbeitskreis zum Thema "Schuldbekenntnis". Das gab die Initiative am Donnerstag in Frankfurt bekannt.
Rechtssicherheit für nicht-heterosexuelle Kirchenmitarbeiter
Bischof Kohlgraf möchte nach eigenen Angaben für queere Mitarbeitende in der katholischen Kirche, Rechtssicherheit erreichen. Die persönliche Lebensform dürfe kein Hindernis mehr sein für die Beschäftigung bei der Kirche, sagte der Bischof dem SWR.
Damit positioniert sich Bischof Kohlgraf in der Diskussion um die Änderung des kirchlichen Arbeitsrechts. Ausgelöst hat sie die Initiative "#OutInChurch", in der sich über 100 Mitarbeitende der katholischen Kirche als nicht-heterosexuell geoutet hatten. Sie fordern ein Ende der Diskriminierung.
Queere Mitarbeitende der Kirche "#OutInChurch": Keine arbeitsrechtlichen Folgen nach Outing
Anfang der Woche haben sich 125 queere Mitarbeitende der Kirche und ihrer Einrichtungen als nicht-heterosexuell geoutet. Eine SWR-Recherche hat jetzt ergeben: Mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen müssen die meisten von ihnen nicht rechnen.
Derzeit können nicht-heterosexuell lebende Menschen von der Kirche gekündigt werden. Auch der rheinland-pfälzische Arbeitsminister Schweitzer fordert eine Veränderung beim katholischen Arbeitsrecht. Ein Beschäftigter dürfe wegen seiner sexuellen Präferenzen keinerlei Einschränkungen erleben, wie bei anderen privaten und öffentlichen Arbeitgebern auch, sagte Schweitzer dem SWR.