Zu krank zum Autofahren – dürfen oder müssen Ärzte solche Patienten melden?

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AUTOR/IN
Sebastian Felser

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Wenn ein Arzt feststellt: Mein Patient hier ist so krank ist, dass er als Autofahrer andere Menschen in Lebensgefahr bringt- darf es das dann der Führerscheinbehörde melden, oder muss er es sogar? Über so eine Meldepflicht hat der Verkehrsgerichtstag in Goslar diskutiert. Leiter des zuständigen Arbeitskreises war Reinhard Dettmeyer, Direktor des Instituts für Rechtsmedizin an der Uni Gießen. Wie er zur Meldepflicht steht, erklärt er im Gepräch mit SWR-Aktuell-Moderator Sebastian Felser.

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Sebastian Felser