Untervermietung auch bei Einzimmerwohnungen möglich

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AUTOR/IN
Petra Thiele

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Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass auch bei Einzimmerwohnungen der Vermieter eine Untervermietung gestatten muss, selbst wenn im Gesetz steht, dass nur ein Teil der Wohnung überlassen werden darf. Wichtig: Es muss ein berechtigtes Interesse vorliegen - etwa berufliche Gründe.

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Petra Thiele