JVA-Vereinigung zu Gefängnisstrafen für Schwarzfahrer: Probleme überwiegen

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Autor/in
Arne Wiechern

Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt – im Gegenteil: Wer in Bussen oder Bahnen unterwegs ist und ohne Fahrkarte erwischt wird, begeht sogar eine Straftat und muss bislang mit Gefängnis rechnen, wenn er die Geldstrafe nicht bezahlen kann. Der Bundestag will bald darüber abstimmen, ob Schwarzfahren zur Ordnungswidrigkeit herabgestuft wird. Die erste Vorsitzende der Bundesvereinigung der Anstaltsleiterinnen und Anstaltsleiter im Justizvollzug, Yvonne Radetzki, würde diesen Schritt begrüßen. Welche Herausforderungen das Schwarzfahren als Straftatbestand bisher für die Gefängnisse mit sich bringt, darüber hat SWR Aktuell-Moderator Arne Wiechern mit Yvonne Radetzki gesprochen:

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Arne Wiechern