Ja oder Nein zum Soli? Seit Jahren schwelt ein Streit. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Abgabe bleiben kann. Mehr von Moritz Braun.
Der Solidaritätszuschlag für die betroffenen Steuerpflichtigen - Unternehmen, Kapitalanleger und Gutverdienende - darf also weitererhoben werden. Eine Beschwerde von mehreren FDP-Politikern wurde zurückgewiesen.
Gericht: Keine Ungleichbehandlung durch Soli
Der Soli wird als Zuschlag auf die Einkommens- und Körperschaftsteuer
sowie Kapitalerträge erhoben und beträgt 5,5 Prozent der jeweiligen Steuer. Das sei keine unzumutbare Besteuerung, betonte Richterin Christine Langenfeld. Auch liege dadurch, dass nur noch ein kleiner Teil der Steuerpflichtigen den Soli abgeben müsse, keine Ungleichbehandlung der Steuerzahler vor.
Grund für Soli muss immer wieder überprüft werden
Einen Freibrief für die Abgabe bedeutet dies aber nicht: Der Senat wies sehr deutlich darauf hin, dass eine Ergänzungsabgabe wie der Soli nicht zeitlich unbegrenzt erhoben dürfe und immer wieder geprüft werden müsse. Denn die Abgabe werde verfassungswidrig, wenn der "aufgabenbezogene Mehrbedarf" - in diesem Fall die zusätzlichen Kosten für die Deutsche Einheit - offensichtlich wegfällt. Heute sei das noch nicht der Fall, urteilten die Richterinnen und Richter. Der Bund müsse das aber im Blick behalten.
Würdigung für verstorbenen CDU-Politiker Bernhard Vogel
Der verstorbene CDU-Politiker Bernhard Vogel ist in Mainz mit einem Staatsakt geehrt worden. Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) würdigte Vogel als "herausragenden Staatsmann" und Brückenbauer zwischen Ost und West. Sein Wirken als Ministerpräsident in zwei Bundesländern habe ihn "zu einer der prägenden Persönlichkeiten der politischen Nachkriegsgeschichte Deutschlands gemacht". Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) nannte Vogel einen "Jahrhundertpolitiker".
Bernhard Vogel war von 1976 bis 1988 Ministerpräsident in Rheinland-Pfalz und nach der Wiedervereinigung von 1992 bis 2003 in Thüringen. Damit war er der bisher einzige deutsche Politiker, der Regierungschef in zwei Bundesländern war. Er starb am 2. März im Alter von 92 Jahren im rheinland-pfälzischen Speyer.