Asylsuchende bei Grenzkontrollen auf deutschem Gebiet zurückzuweisen, ist rechtswidrig. Das entschied ein Berliner Gericht. Dies und weitere Themen des Abends mit Florian Zelt.
Das Berliner Verwaltungsgericht hat in einer Eilentscheidung die Zurückweisung von Asylsuchenden bei Grenzkontrollen auf deutschem Gebiet als rechtswidrig befunden. Ohne die Durchführung des sogenannten Dublin-Verfahrens dürften sie nicht abgewiesen werden, entschieden die Richter im Fall dreier Somalier. Sie waren aufgrund der Vorgaben der neuen Bundesregierung am 9. Mai von Frankfurt an der Oder aus nach Polen zurückgeschickt worden. Das Dublin-Verfahren ist ein EU-Regelwerk, das festlegt, welches Mitgliedsland für die Bearbeitung eines Asylantrags zuständig ist.
Ermittlungen gegen Polizisten und Landratsmitarbeiterin in Neu-Ulm
Etwa 100 Beamte 23 Objekte in mehreren Bundesländern durchsucht. Sie ermitteln gegen einen Polizisten sowie eine Mitarbeiterin der Führerscheinstelle am Landratsamt in Neu-Ulm. Die beiden Verdächtigen sollen Abstinenznachweise nach dem Führerscheinentzug manipuliert haben. Menschen, denen der Führerschein entzogen wurde, sollte gegen Geldzahlungen ermöglicht werden, die Fahrerlaubnis wiederzubekommen. Die Ermittlungen haben im vergangenen Sommer begonnen. Inzwischen sind insgesamt 13 Beschuldigte im Visier der Ermittler.