Info-Date am Abend: Schlag gegen Kinderporno-Plattform ++ AfD-Klage gegen Dreyer abgewiesen

Stand

Von Autor/in Ulrike Alex

Internationale Ermittler haben eine Kinderporno-Plattform zerschlagen. Sie soll rund zwei Millionen Nutzer gehabt haben. Dies und weitere Themen des Abends mit Ulrike Alex.

Ermittler aus mehr als 30 Ländern haben eine Kinderporno-Plattform im Internet zerschlagen. Sie soll nach Angaben der Ermittler von fast zwei Millionen Menschen genutzt worden sein. Nach Angaben von Europol wurden 79 Menschen festgenommen, 1.400 weitere Verdächtige seien den Ermittlern bekannt. Es sei der bisher größte Einsatz gegen sexuellen Missbrauch von Kindern in Europa gewesen.

Baden-Württemberg

Weltweit etwa 1.400 Verdächtige Kinderporno-Plattform mit 1,8 Millionen Nutzern in Darknet zerschlagen - Durchsuchungen auch in BW

Weltweit knapp 1.400 Verdächtige - Ermittlungen in 38 Ländern: Ermittler sind gegen eine der populärsten Plattformen für Kinderpornografie im Darknet vorgegangen. Auch in Baden-Württemberg gab es wegen "Kidflix" Durchsuchungen.

Durchsuchungen auch in Baden-Württemberg

Die Ermittlungen zur Plattform "Kidflix" wurden vom bayerischen Landeskriminalamt geleitet. Sie liefen bereits seit 2022. Das Landeskriminalamt in Stuttgart bestätigte, dass es auch Durchsuchungen in Baden-Württemberg gab.

AfD scheitert mit Klage gegen Malu Dreyer (SPD)

Der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof in Koblenz hat eine Klage der AfD gegen die Mainzer Landesregierung und die frühere Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) abgewiesen.

Rheinland-Pfalz

Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zur Neutralitätspflicht Kein Verfassungsbruch - AfD scheitert mit Klage gegen Dreyer

Die frühere Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) hat die AfD in ihrer Eigenschaft als Regierungschefin kritisieren dürfen. Laut einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz hat Dreyer nicht gegen das Neutralitätsgebot der Verfassung verstoßen.

SWR Aktuell Rheinland-Pfalz SWR RP

Dreyers Aufrufe zur Teilnahme an Protesten gegen die AfD sei zwar ein Eingriff in die Chancengleichheit der Parteien gewesen, so der Verfassungsgerichtshof. Der Eingriff sei aber zum "Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerechtfertigt" gewesen. Dreyer selbst begrüßte die Gerichtsentscheidung. Sie teilte mit, ihr Anliegen sei stets der Kampf für die Demokratie und gegen Verfassungsfeinde gewesen.

AfD kritisiert Urteil

Der rheinland-pfälzische AfD-Vorsitzende Bollinger sprach in einer ersten Reaktion von einem gefährlichen Präzedenzfall. Der Richterspruch öffne dem Missbrauch durch Regierungen, die auch parteipolitische Interessen hätten, Tür und Tor. Die AfD hatte Dreyer vorgeworfen, mit kritischen Äußerungen über die AfD gegen das Neutralitätsgebot für Regierungsmitglieder verstoßen zu haben.

Stand
Autor/in
Ulrike Alex
Porträtfoto von Ulrike Alex
Onlinefassung
Julia Salinas