Hasskommentare im Netz: Wie Gruppen in den sozialen Netzwerken eine Gesetzeslücke ausnutzen

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Jenny Beyen

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Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will vor dem Landgericht Berlin eine Grundsatzklage gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta einreichen. Grund sind Gewalt- und Morddrohungen in speziellen Facebook-Gruppen. Die DUH fordert, dass zwei solcher Gruppen gelöscht werden. Als Begründung führt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch an, dass sein Recht auf Unversehrtheit der Person verletzt werde, "weil in diesen Gruppen ganz viel Hass und Hetze stattfindet", sagt Anna Biselli, Co-Chefredakteurin bei netzpolitik.org.
Laut Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) müssen nur Hasskommentare nicht aber ganze Gruppen gelöscht werden. Deshalb ist es notwendig, dass ein Betroffener gegen jeden Kommentar einzeln vorgeht. Diese Regelung will die DUH mit der Klage zu Fall bringen und damit eine Gesetzeslücke schließen lassen.
Wie die Strafverfolgungsbehörden besser gegen Hasskommentare im Netz vorgehen sollten, erläutert die Internet-Expertin im Gespräch mit SWR Aktuell-Moderatorin Jenny Beyen.

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