BGH-Entscheidung erwartet: Was, wenn Google Artikel aus seiner Trefferliste entfernen müsste?

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Arne Wiechern

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Wann haben Betroffene ein Recht darauf, dass Google fragwürdige Artikel über sie aus seiner Trefferliste entfernt? In dieser Frage verkündet der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe sein Urteil. Es geht um das "Recht auf Vergessenwerden" im Internet.
André Wolf vom Verein zur Aufklärung über Internetmissbrauch hält ein Urteil gegen Google für möglich und warnt gleichzeitig vor möglichen Konsequenzen. Sollten Gesetze hierzulande verschärft werden, könnte Google seine Suchmaschine in Deutschland abschalten und die Bundesrepublik ausschließen. Das wäre das Schlimmste, was passieren könnte und ein enormer Nachteil für die Nutzer. "Der Begriff 'googlen' hat sich schon so eingebürgert, dass er das Synonym für Suchmaschinennutzung ist. Sollten wir jemals von einer so großen Suchmaschine ausgeschlossen werden, haben wir wirklich ein Problem."
Im Gespräch mit SWR Aktuell-Moderator Arne Wiechern erläutert der Mimikama-Experte, warum das "Recht auf Vergessenwerden" dem "Recht auf Information" gegenübersteht.

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Arne Wiechern