Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat in einem heute veröffentlichten Urteil die Rechte von Mietern gestärkt. Demnach können Mieter zu einer Betriebskostenabrechnung auch Einsicht in die Zahlungsbelege verlangen.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat in einem heute veröffentlichten Urteil die Rechte von Mietern gestärkt. Demnach können Mieter zu einer Betriebskostenabrechnung auch Einsicht in die Zahlungsbelege verlangen.