Für die Polizei ist das Smartphone oft ein Datenschatz. Die Smartphones sind aber meist gesperrt und damit die Daten verschlüsselt. Die Polizei braucht oft Monate, um ein Handy zu knacken. Aber was wäre, wenn die Polizei Verdächtige festhält und dann das Smartphone mit dem Fingerabdruck schnell entsperrt? Der Bundesgerichtshof hat nun erstmals entschieden, dass die Polizei das darf. Sie muss nur wenige Voraussetzungen beachten.