FDP, Grüne und Linke im Bundestag wollen die im Oktober verabschiedete Wahlrechtsreform möglichst noch vor der Bundestagswahl im September stoppen. Der Weg nach Karlsruhe war unausweichlich, sagt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP, Marco Buschmann.
Nach Angaben der Verfassungsrechtlerin Sophie Schönberger, die die Klage für die drei Oppositionsparteien ausgearbeitet hat, ist die Wahlrechtsreform verfassungswidrig, weil sie teilweise willkürlich und in sich widersprüchlich sei. Je nach Auslegung könne der Bundeswahlleiter zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen.
FDP, Grüne und Linke kritisieren, vom jetzt gültigen Wahlrecht würde allein die Union profitieren und die SPD hätte ihr dabei geholfen. Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Britta Haßelmann, nannte die Wahlrechtsreform ein "grottenschlechtes Gesetz", das außerdem sein Ziel verfehle, nämlich eine Verkleinerung des Parlaments.
Anfang Oktober hatte die Große Koalition die Regelungen für Ausgleichs- und Überhangmandate teilweise geändert. Die Zahl der 299 Wahlkreise blieb aber zumindest für die anstehende Bundestagswahl unangetastet. FDP, Grüne und Linke hatten vorgeschlagen, die Zahl der Wahlkreise auf 250 zu reduzieren, um so den aufgeblähten Bundestag wieder zu verkleinern.