Vom übernächsten Jahr an gilt jede Bewohnerin bzw. jeder Bewohner der Schweiz als Organspender, wenn sie oder er nicht vorher widersprochen hat. Das haben die Schweizerinnen und Schweizer in einer Volksabstimmung mehrheitlich beschlossen. Die Regel gilt auch für Grenzpendler und Touristen – mit einem Unterschied: Sterbe ich als Nicht-Schweizer an meinem Arbeitsplatz in Basel oder während einer Fahrt durch den Gotthard, müssen meine nächsten Angehörigen vor einer Entnahme gefragt werden.
Nach Absprache mit Angehörigen Neue Schweizer Organspende-Regelung: Auch Pendler und Reisende potentiell Spender
Bei der Organspende hat die Schweiz eine neue Regelung eingeführt: Jeder der nicht ausdrücklich widerspricht, kann als Spender gelten - auch Grenzpendler und Reisende aus BW.
Wer nicht spenden will, muss widersprechen
Die Schweizer Bevölkerung hat für nichts weniger als einen Systemwechsel gestimmt. Bisher galt wie in Deutschland das umgekehrte Prinzip, wonach jemand seine Bereitschaft, Organe zu spenden, ausdrücklich erklären muss. Hierzulande werden nächste Angehörige meist auch dann gefragt, wenn die bzw. der Verstorbene einen Spenderausweis bei sich hat. Deutschland setzt in Sachen Organspende auf Freiwilligkeit und Rückversicherung bei Dritten.
Aus meiner Sicht leidet das deutsche System am menschlichen Faktor der Trägheit. Sich einen Spenderausweis zu besorgen, setzt die Beschäftigung mit dem Thema voraus. Ich fürchte, dass es in Deutschland eine große Kluft gibt zwischen der Zahl der Spende-Bereiten und derer, die ihre Bereitschaft formell erklärt haben. Diese „stille Masse“ kann im künftigen System der Schweiz nicht mehr entstehen.
Hoffentlich liefert das Beispiel der Schweiz einen Ansporn, dass auch jede bzw. jeder Deutsche – vorbehaltlich ihres bzw. seines Widerspruchs – zum Organspender wird.