Danach sollen stattdessen Verfahren eingesetzt werden, um das Geschlecht im Ei zu erkennen und männliche Küken gar nicht erst schlüpfen zu lassen. Der Gesetzentwurf geht auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zurück. Das hatte 2019 entschieden, dass Tierschutzbelange schwerer wiegen als wirtschaftliche Interessen.
In Deutschland werden jährlich rund 45 Millionen männliche Küken kurz nach dem Schlüpfen routinemäßig getötet, weil sie keine Eier legen und nicht so viel Fleisch ansetzen.
Warum erst jetzt?
Es ist fast 20 Jahre her – da wurde Tierschutz als Staatsziel ins deutsche Grundgesetz geschrieben. Schon lange vorher bestimmte das Tierschutzgesetz, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerz, Leiden oder Schaden zufügen darf.
2012: Landwirte schließen sich zusammen und ziehen Hähne auf
Vor acht Jahren gründeten Bio-Landwirte die erste Initiative "Bruderhahn" in Deutschland. Sie zieht die männlichen Küken aus der Legehennenproduktion als Masthähnchen groß. Und finanziert das, indem sie die Eier der Geschwisterhennen teurer verkauft. Inzwischen gibt es zahlreiche ähnliche Projekte.
Vor gut sieben Jahren hat das Land Nordrhein-Westfalen im Alleingang versucht, die Praxis des Kükentötens per Erlass zu verbieten. Brütereien klagten dagegen. Das Verbot wurde von einem Gericht kassiert.
2015: Forderung des Bundesrats verhallt
Es ist sechs Jahre her – da hat der Bundesrat mit großer Mehrheit gefordert, das Töten von männlichen Eintagsküken schnell und verbindlich zu unterbinden.
Der damalige Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) kündigte an, ab 2017 sollten keine Küken mehr getötet werden. Dazu brauche es kein Gesetz. Verfahren, mit denen das Geschlecht schon im Ei bestimmt werden kann, seien schon bald am Markt.
2018: Geschlechtsbestimmung im Ei
Seit rund zwei Jahren gibt es vereinzelt in Supermärkten Eier von Hennen, die ohne Kükentöten erzeugt wurden. Eines der Verfahren, das schon vor dem Schlüpfen das Geschlecht erkennt, geht in die Praxis.

2019: Bundesverwaltungsgericht lässt Übergangszeit zu
Vor anderthalb Jahren hat das Bundesverwaltungsgericht geurteilt: Kükentöten ist grundsätzlich rechtswidrig. Solange es aber noch keine flächendeckenden Alternativen gibt, bleibt es vorübergehend erlaubt.
Im September 2020 hat Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) ihren Gesetzentwurf vorgestellt, mit dem das Töten von männlichen Eintagsküken ab Ende 2021 verboten wird. Erst jetzt, fünf Monate später, ist er im Kabinett abgesegnet worden. Und er muss noch durch den Bundestag, möglichst vor der Sommerpause – denn im Herbst sind Bundestagswahlen.