Die bundesweite Rechtsgrundlage für Corona-Schutzmaßnahmen läuft am 19. März aus. Noch ist unklar, welche Maßnahmen der Bund dann ermöglichen wird. Der baden-württembergische Ministerpräsident, Winfried Kretschmann (Grüne), geht davon aus, dass die Länder erst Mitte März erfahren werden, ob sie danach noch Corona-Regeln aufstellen können. Womöglich werde das erst bei der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz am 17. März klar sein, sagte Kretschmann bei der Regierungspressekonferenz am Dienstag, bei der er die Lockerungen der Corona-Regeln in Baden-Württemberg bekannt gab.
Neue Landesverordnung zu Corona-Maßnahmen BW kehrt zur Warnstufe zurück und lockert die Corona-Regeln ab Mittwoch
Die Landesregierung hat am Dienstag Lockerungen der Corona-Maßnahmen beschlossen. Ab Mittwoch gilt wieder die Warnstufe und in vielen Lebensbereichen die 3G-Regel.
Kretschmann will vollen "Instrumentenkasten"
Das bedauere ich sehr, aber das muss ich so hinnehmen", sagte der Ministerpräsident. Kretschmann forderte erneut, dass der "Instrumentenkasten" für Corona-Schutzmaßnahmen voll bleiben müsse. Nur so könnten die Länder je nach Entwicklung der Pandemie schnell reagieren. Er betonte: "Die Lockerungen sind ja nicht ohne Risiko."
Bereits bei der vergangenen Ministerpräsidentenkonferenz hatte Kretschmann auf weitere Corona-Maßnahmen nach dem 19. März gepocht. "Meiner Meinung nach ist es nicht sinnvoll, mutig Lockerungen zu begehen und gleichzeitig den Instrumentenkasten zu vermindern", so Kretschmann.
Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz Corona-Lockerungen sollen ab März auch in BW kommen - aber Kretschmann will Absicherung
Laut Bund und Ländern sollen ab dem 20. März alle tiefgreifenderen Corona-Maßnahmen entfallen, wenn die Situation in den Kliniken es zulässt. Kretschmann möchte aber handlungsfähig bleiben.
Der Hintergrund: Das Infektionsschutzgesetz erlaubt Corona-Schutzmaßnahmen befristet bis zum 19. März. In einem Drei-Stufen-Plan hatten Bund und Länder beschlossen, vom 20. März an alle tiefgreifenden Corona-Beschränkungen fallen zu lassen - sofern es die Situation in den Krankenhäusern zulässt.
Am 7. März will Lauterbach neues Infektionsschutzgesetz vorschlagen
Sollte die Bundesregierung bis dahin keinen neuen Beschluss im Bundestag herbeiführen, können die Länder keine Schutzmaßnahmen mehr erlassen - sie können dann nicht mal mehr das Tragen von Masken vorschreiben.
Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) sagte, Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) wolle am 7. März bei einem Ministertreffen einen Vorschlag dazu machen. Dann müsse die Ampel-Regierung aus SPD, Grünen und FDP im Bundestag einen neuen Beschluss zum Infektionsschutzgesetz herbeiführen.
FDP lehnt sich gegen weitere Corona-Auflagen
Vor allem die FDP wendet sich gegen die Fortsetzung der Corona-Auflagen. Zuletzt hieß es, sie könne sich höchstens eine Maskenpflicht in Innenräumen und Tests in Alten- und Pflegeheimen vorstellen. Kretschmann sagte, er kenne niemanden, der nach dem 20. März auf die Maske ganz verzichten wolle. Er forderte, dass es möglich bleiben müsse, in den Schulen zumindest bis Ostern weiter regelmäßig testen zu können.