Maike Kohl-Richter, Witwe von Altbundeskanzler Helmut Kohl, steht neben dem Porträt ihres Mannes (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Andreas Arnold)

Juristischer Dauerstreit geht weiter

Berufung: Kohl-Witwe will weitere Zitate streichen lassen

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Der juristische Dauerstreit zwischen der Witwe des früheren Bundeskanzlers Helmut Kohl und dessen Ghostwriter Heribert Schwan beschäftigt erneut ein Gericht. Maike Kohl-Richter will weitere Zitate aus einem Buch streichen lassen.

Es geht um das 2014 erschienene Buch "Vermächtnis. Die Kohl-Protokolle". Maike Kohl-Richter will in dem Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln erreichen, dass weitere Zitate aus dem Buch nicht mehr verbreitet werden dürfen. Auch Schwan hatte Berufung eingelegt.

Urteil von 2019 hatte ihr nur teilweise Recht gegeben

Die Kohl-Witwe wendet sich damit gegen ein 2019 ergangenes Urteil des Landgerichts Köln, das ihr nur bezogen auf einzelne Passagen Recht gegeben hatte (AZ: 28 O 11/18). Bei den Textstellen geht es um teils deftige Äußerungen Kohls über politische Mitstreiter. In einem früheren Urteil hatte das OLG in zweiter Instanz das Verbot von 116 Textstellen aus dem Buch bestätigt und "eine Fülle von Fehlzitaten und Kontextverfälschungen" kritisiert.

Verkündungstermin im April 2022 geplant

In einer ersten Einschätzung neige der Senat dazu, die in erster Instanz durchgeführte Beweisaufnahme zu wiederholen, sagte ein OLG-Sprecher. Dabei gehe es um die Frage, ob es zwischen Schwan und Altkanzler Helmut Kohl eine Verschwiegenheitsverpflichtung gegeben habe. Für den 7. April 2022 sei ein Verkündungstermin geplant.

Kohl erstritt Entschädigung kurz vor seinem Tod

Erst in der vergangenen Woche hatte Kohl-Richter vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe eine Niederlage erlitten. Altkanzler Kohl (1930-2017) hatte kurz vor seinem Tod eine Entschädigung von einer Million Euro für die Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte von Schwan erstritten.

Hat BGH-Entscheid Auswirkung auf laufendes Verfahren?

Doch der BGH bestätigte ein Urteil des OLG Köln, wonach eine solche Geldentschädigung nicht vererbbar ist. Damit geht die Witwe leer aus. Nach Auffassung der OLG-Richter müsse nun auch geprüft werden, welche Auswirkungen der BGH-Entscheid auf das laufende OLG-Verfahren habe. Kohl hatte zur Vorbereitung seiner Memoiren mehr als 600 Stunden lang mit Schwan gesprochen. Für sein Buch zitierte der Autor dann ohne Genehmigung Kohls aus den Tonbandaufnahmen.

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