Mit einem Thema, das zum Himmel stinkt, beschäftigte sich am Montag das Koblenzer Verwaltungsgericht. Es geht um sogenannte Beistellungen, wie es im Amtsdeutsch heißt: Mülltüten auf oder neben Mülltonnen. Keine Gelben Säcke, sondern mit Müll gefüllte Plastiktüten. Zwei Kläger aus Bad Kreuznach, die sich für ehrliche Müllkunden halten, wollen die Entsorgung der Tüten nicht länger mitbezahlen und klagen deshalb auf Senkung ihrer Müllgebühren.
Verwaltungsgericht Koblenz Müllgebühren im Kreis Bad Kreuznach sind rechtens
Zwei Bad Kreuznacher Bürger haben geklagt, weil sie ihre Müllgebühren zu hoch fanden. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klage jetzt zurückgewiesen.
Wer in Bad Kreuznach Mülltüten neben eine Tonne stellt, macht sich die Abfallsatzung des Landkreises zum Feind. Zugleich weist die Satzung Müllmänner an, die Tüten stehen zu lassen, damit das schlechte Beispiel nicht Schule macht. Tut es aber jeden Tag. Die Müllmänner stehen vor der Wahl, die Vorschriften einzuhalten oder Schlimmeres zu verhindern. Denn ließen sie den Müll liegen, würde es in Bad Kreuznach bald zum Himmel stinken.
Bestimmt haben Sie so wenig wie ich je darüber nachgedacht, wie unsere Müllgebühren erhoben werden. Das Koblenzer Verwaltungsgericht will sein Urteil innerhalb von zwei Wochen verkünden. Ich finde, Gerichte sollten flächendeckend Kammern für Mülldelikte einrichten ob des Mülls, mit dem sie in Bad Kreuznach und anderswo beschäftigt werden.