Eltern, die wegen des Lockdowns die Leistung in Anspruch nehmen, sollen ihrer Krankenkasse eine Bescheinigung vorlegen müssen, dass Schule oder Kita geschlossen sind. Das berichtet das Nachrichtenportal The Pioneer und beruft sich auf Regierungskreise. Demnach sollen bis zu 90 Prozent des entfallenen Nettoarbeitslohns gezahlt werden.
Die Regelung werde derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und soll am Mittwoch vom Kabinett beschlossen werden.
Kosten aus Steuermitteln finanzieren
Das Gesundheitsministerium ist dafür, die Kosten aus Steuermitteln zu decken - und nicht den gesetzlichen Krankenkassen aufzusatteln. Mit Ausgaben in Höhe von rund 500 Millionen Euro rechnet man von Seiten der Bundesregierung.
Neben der Finanzierungsfrage sind auch noch zahlreiche andere Fragen ungeklärt: Zum Beispiel die, ob auch privatversicherte Eltern Anspruch auf Kinderkrankentage haben werden und ob die Regelung auch für die Eltern gelten soll, die im Homeoffice arbeiten.
90 Prozent des Nettoverdiensts
Kinderkrankengeld zahlt die gesetzliche Krankenkasse normalerweise, wenn Eltern wegen der Pflege eines kranken Kindes nicht arbeiten gehen können. Es beträgt 90 Prozent des Nettoverdienstes.
Der Beschluss von Bund und Ländern vom 5. Januar sieht vor, dass pro Elternteil zehn und für Alleinerziehende 20 zusätzliche Tage des Kinderkrankengelds gewährt werden sollen - und zwar nicht nur, wenn das Kind krank ist, sondern auch, wenn Schulen und Kitas wegen der Corona-Pandemie geschlossen sind.