Der Imker Marc La Fontaine wehrt sich gegen den Rückbau von Hochbeeten und Trockenmauern in seinem Garten in Karlsruhe-Wolfartsweier, den er von der Stadt gepachtet hat. Das Liegenschaftsamt verlangt den Rückbau, weil der Garten in einem Landschaftsschutzgebiet liegt. Weiter verweist es darauf, dass der Imker nicht über seine Bauvorhaben informiert hat, wie es der Pachtvertrag vorsieht.
Ich bin selbst Pächter eines städtischen Gartengrundstücks und kenne die Versuchung, mich über den Pachtvertrag hinwegzusetzen. Ich liebäugelte mit einer 20 Quadratmeter großen Hütte (16 qm sind erlaubt) und einer Thujen-Hecke am Eingang als Sichtschutz (Thujen sind als untypische Pflanzenarten verboten). Mein Kalkül: Die Mitarbeiterin vom Liegenschaftsamt würde mutmaßlich beide Augen zudrücken. Ich widerstand der Versuchung, weil ich das Vertrauensverhältnis zwischen der Mitarbeiterin und mir nicht zerstören wollte.
Imker hätte über Bauabsichten informieren müssen
Anders Marc La Fontaine mit seinem Bienengarten. Sein eigenwilliges Handeln rechtfertigt er mit der fraglos guten Absicht, Bienen zu züchten und Insekten eine Heimat zu geben. Nach meinem Dafürhalten eine sympathische Begründung, die den Vertragsbruch gleichwohl nicht aufhebt. Auch hier gilt: Der gute Zweck heiligt nicht jedes Mittel. Und wenn der Imker behauptet, die Stadt habe "sich da einfach verrannt", stellt er das Verursacher-Prinzip auf den Kopf.
Zweifellos versteht Marc La Fontaine etwas von Honig. Das süße Rührstück vom Bienenretter, dem ein Bürokrat das Leben schwer macht, kaufe ich ihm trotzdem nicht ab.