Der Gemeinderat der Stadt Külsheim (Main-Tauber-Kreis) hat beschlossen, das Hallenbad im Winter zuzulassen. Die Leiterin des Külsheimer Rechnungsamtes, Elke Geiger-Schmitt, begründete die Entscheidung mit dem vierfach teureren Gaspreis und "einer Verantwortung gegenüber der Industrie und den Privatverbrauchern". Im Klartext: Unternehmen und Privathaushalte sollen wegen des Hallenbads nicht in Gas-Not kommen.
Stadtverwaltung und Gemeinderat mögen ihre Entscheidung für vorausschauend halten – ich nenne sie panisch. Es gibt keinen direkten Zusammenhang zwischen dem Gasbedarf von Privatleuten und städtischen Einrichtungen. Und wenn die Amtsleiterin von Verantwortung spricht - einem Schwergewicht unter politischen Begriffen –, möchte ich an die Verantwortung einer Stadtverwaltung erinnern, dass die ihr anvertrauten Menschen schwimmen lernen.
Schwimmen lernen – ein Grundrecht
Tatsächlich gehören Bäder zur Daseinsfürsorge, für die eine Gemeinde oder Stadt Steuergeld erhält. Es handelt sich um öffentliche Güter wie Straßenbahnen oder Bürgerhäuser. Wenn keine Stadt sie bereitstellt, gäbe es das Angebot nicht oder nur zu einem horrenden Preis. Im konkreten Fall könnten viele Menschen nicht schwimmen lernen – ein Grundrecht in meinen Augen!
Natürlich, ein Hallenbad ist schnell und mit geringem Widerstand geschlossen. Nichtschwimmer und Badegäste haben keine Lobby, Unternehmer und private Gaskunden schon. Es gehört in diesen Zeiten Mut dazu, für ein Schwimmbad zu kämpfen. Ich hoffe, viele Stadtmütter und -väter im Land haben diesen Mut.