Mit dem Jahreswechsel ist das Strafrecht geändert worden, um Frauen und Unfallopfer besser vor bloßstellenden Fotos zu schützen. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) nennt es einen dreisten voyeuristischen Übergriff, Frauen heimlich unter den Rock oder in den Ausschnitt zu fotografieren. Das werde jetzt unter Strafe gestellt.
Bislang wurde das heimliche Fotografieren des Intimbereichs von Frauen allenfalls als Ordnungswidrigkeit verfolgt. Künftig droht Tätern nach Anzeige ein Gerichtsverfahren, Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Das Handy des Täters kann eingezogen werden.
Auch Unfallopfer besser geschützt
Geschlossen wird auch eine Strafrechtslücke beim Fotografieren oder Filmen von Unfallopfern, die verstorben sind. Das war anders als bei überlebenden Opfern bis 2021 nicht strafbar. Den Angehörigen müsse das zusätzliche Leid erspart werden, dass Bilder ihrer verstorbenen Eltern oder Kinder auch noch verbreitet werden, sagte die Ministerin. Die Gesetzesänderung hatte der Bundestag im Sommer beschlossen.