Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) liebäugelt damit, Fahrerflucht von einer Straftat zur Ordnungswidrigkeit herabzustufen - in Fällen ohne Personenschaden. Als Ordnungswidrigkeit wäre Fahrerflucht nicht länger die Sache von Staatsanwaltschaft und Polizei, sondern der kommunalen Verkehrsbehörden. Die "Ampel" hatte in ihren Koalitionsvertrag geschrieben, das Strafrecht auf historisch überholte Straftatbestände und Entlastungen für die Justiz durchzuforsten.
Polizei und Staatsanwaltschaft würden entlastet
Der Entlastungseffekt wäre riesig. Im Polizeipräsidium Heilbronn zum Beispiel gab es voriges Jahr 24.000 Verkehrsunfälle, darunter 4900 Unfallfluchten, sprich ein Fünftel. Die Staatsanwaltschaft legt für jeden Fall eine Akte an - ganz gleich, ob ein Autofahrer eine Fußgängerin erfasst oder einen Rückspiegel "mitgenommen" hat.
Natürlich, die Bagatellfälle, die nur Zeit und Nerven kosten, kommen viel häufiger vor. Mich sorgt allerdings die psychologische Wirkung, wenn Fahrerflucht nur noch als Ordnungswidrigkeit gilt. Schäbiges Verhalten würde seltener angemessen bestraft. Und die Schwelle, selbst Unfallflucht zu begehen, gesenkt.
Ich hätte ein besseres Gefühl, wenn es beim bisherigen Status bleibt. Vielleicht lässt sich das aktuelle Verfahren der Strafverfolgung schlanker machen.