Der frühere Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) sprach von der „Gnade der späten Geburt“ und ich weiß jetzt, was er meinte. Frauen und Männer der Jahrgänge 1959 bis 1964 müssen bis zum 19. Januar einen in der EU einheitlichen Scheckkarten-Führerschein beantragen. Ich bin 1964 geboren. Auch wer zu früh kam, den bestraft das Leben!
Das Antragsprozedere für den neuen Führerschein, der den grauen oder rosa "Lappen" ablösen soll, hat es in sich. Anleitungen im Netz – etwa die des Bundesverkehrsministeriums – bleiben allgemein und unvollständig. Sie können nicht die Praxis örtlicher Führerscheinstellen berücksichtigen. Die Führerscheinstelle meiner Wahlheimat Mainz wiederum beschreibt zwar ganz genau das Verfahren, weicht aber in der Praxis davon ab. Das weckt Erinnerungen an das Formular-Chaos zur Erklärung der Grundsteuer.
Bürgerinnen und Bürger machen Arbeit der Behörden
Wie die Finanzämter bei der Grundsteuer, lagern die Fahrerlaubnisbehörden die Arbeit auf Führerschein-Besitzende aus. So muss ich mich selbst bei der Führerscheinstelle, die seinerzeit meinen "Lappen" ausgestellt hat, um eine Bestätigung bemühen. 1982 gab es noch Karteikarten. Die übliche Holschuld zwischen Behörden wird schwuppdiwupp zur Bringschuld von Bürgerinnen und Bürgern.
Wieder einmal bin ich neidisch auf die "Generation Golf", die Jahrgänge 1965 bis 1975 in Deutschland. Die hatten in meiner Vorstellung immer ein eigenes Zimmer und bekamen zum Führerschein einen „Golf“. Jetzt behalten sie ein bis zwei Jahre länger den "Lappen".