Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss aus Vertretern von Ärzteverbänden, Krankenkassen und Patienten beschlossen. Sie gelten ab 2. November bundesweit.
So wird die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen bis zum 31.Januar nächsten Jahres verlängert. Auch Krankentransportfahrten von Versicherten, die COVID-19-positiv getestet wurden, werden bis Ende Januar auf Kassenkosten möglich sein.
Folgeverordnungen können zugeschickt werden
Wer eine Folgeverordnung für häusliche Krankenpflege braucht oder für Hilfs- und Heilmittel, kann diese nach einem Anruf beim Arzt oder der Ärztin zugeschickt bekommen. Voraussetzung ist, dass man aufgrund derselben Erkrankung schon mal untersucht wurde.
Behandlungen per Video-Schalte
Verordnungen von Krankentransporten und Krankenfahrten können nach telefonischer Anamnese angefordert werden. Bestimmte Behandlungen sollen auch wieder per Video-Schalte möglich sein.
Die Frist zur Vorlage von Verordnungen bei der Krankenkasse wird für häusliche Krankenpflege für spezialisierte ambulante Palliativ-Versorgung und Soziotherapie von drei auf zehn Tage verlängert.