Ärztepräsident: Dauerbesucher sollen Anteil zahlen (Foto: dpa Bildfunk, Picture Alliance)

Kein Risiko beim Arztbesuch

Ausnahmeregeln für Patienten ab dem 2. November beschlossen

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Weil die Menschen ab Montag ihre privaten Kontakte einschränken und am besten zu Hause bleiben sollen, gibt es neue Ausnahmeregeln bei der ärztlichen Versorgung.

Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss aus Vertretern von Ärzteverbänden, Krankenkassen und Patienten beschlossen. Sie gelten ab 2. November bundesweit.

So wird die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen bis zum 31.Januar nächsten Jahres verlängert. Auch Krankentransportfahrten von Versicherten, die COVID-19-positiv getestet wurden, werden bis Ende Januar auf Kassenkosten möglich sein.

Folgeverordnungen können zugeschickt werden

Wer eine Folgeverordnung für häusliche Krankenpflege braucht oder für Hilfs- und Heilmittel, kann diese nach einem Anruf beim Arzt oder der Ärztin zugeschickt bekommen. Voraussetzung ist, dass man aufgrund derselben Erkrankung schon mal untersucht wurde.

Behandlungen per Video-Schalte

Verordnungen von Krankentransporten und Krankenfahrten können nach telefonischer Anamnese angefordert werden. Bestimmte Behandlungen sollen auch wieder per Video-Schalte möglich sein.

Die Frist zur Vorlage von Verordnungen bei der Krankenkasse wird für häusliche Krankenpflege für spezialisierte ambulante Palliativ-Versorgung und Soziotherapie von drei auf zehn Tage verlängert.

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