Volker Kauder. An den gebürtigen Hoffenheimer und langjährigen Unions-Fraktionsvorsitzenden im Bundestag musste ich jetzt wieder denken. Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag eines seiner "Werke" gekippt, das "Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes" vom Sommer 2018. Es erhöhte die jährlichen Steuermittel für Parteien von 165 auf 190 Millionen Euro. Das war unzulässig, so der Richterspruch aus Karlsruhe.

Ich erinnere mich gut an meinen Ärger damals. Unions- und SPD-Fraktion waren nach mehreren Bundestagswahlen merklich geschrumpft. Ihre Parteien wurden damit auch ärmer, denn deren Budget aus Steuermitteln ist per Gesetz an Wahlergebnisse gekoppelt. Volker Kauder und Co. brauchten eine Idee. Es hätten sich, schwurbelten sie, mit der Digitalisierung der Kommunikationswege und Medien "viele neue Foren" entwickelt. 25 Millionen mehr für neue Foren? Nein, grollte ich, Union und SPD wollen trotz weniger Wähler ihre Kohle behalten!
Entscheidung in Karlsruhe Verfassungsgericht kippt höhere Parteienfinanzierung
Die Anhebung der Zuschüsse bei der staatlichen Parteienfinanzierung um 25 Millionen ist nicht zulässig. Das hat nun das Bundesverfassungsgericht entschieden. Damit hatte die Klage…
Volker Kauder peitschte Gesetze durch Bundestag
Volker Kauder ist für mich der Prototyp, der solch fragwürdige Vorhaben durch den Bundestag peitschte. Ein Demokrat mit absolutistischem Führungsverständnis. Charismafrei und rhetorisch schwach, gebrauchte er die Ellbogen. Dieser Meinung waren offenbar auch andere. Wenige Monate nach dem "Parteien-Selbstbereicherungs-Gesetz" wurde Volker Kauder von seiner Fraktion gestürzt.
Der Richterspruch aus Karlsruhe stimmt mich versöhnlicher mit einer Republik, in der Bundestagsabgeordnete ihre Gehälter selbst bestimmen, aber immerhin gestoppt werden nach einem maßlosen Griff in die Steuerkasse.