Das Gericht gab damit einer Verfassungsbeschwerde gegen das Ende 2016 reformierte BND-Gesetz statt. Es muss bis spätestens Ende 2021 überarbeitet werden. So lange gelten die bisherigen Regeln. Die derzeitige Regelung sei aus formalen und inhaltlichen Gründen verfassungswidrig, sagte Verfassungsrichter Stephan Harbarth. Es sei aber möglich, das Gesetz verfassungskonform auszugestalten.
BND auch im Ausland an Grundrechte gebunden
Die Überwachung der Telekommunikation von Ausländern im Ausland nach dem BND-Gesetz verstoße in der jetzigen Form gegen das Telekommunikationsgeheimnis und die Pressefreiheit, argumentierten die Richter. Auch bei diesen Überwachungsmaßnahmen außerhalb Deutschlands sei der Auslandsgeheimdienst an die in der Verfassung garantierten Grundrechte gebunden.
Kläger sahen Pressefreiheit gefährdet
Geklagt hatten mehrere ausländische Journalisten sowie die Organisation Reporter ohne Grenzen. Sie sahen die Pressefreiheit empfindlich verletzt. Ihre Argumentation: Diese Praxis der anlasslosen Überwachung von Ausländern im Ausland mache zum Beispiel die Arbeit von Investigativ-Journalisten unmöglich.
Die Befürworter hatten hingegen argumentiert, dass es für die Sicherheit Deutscher im In- und Ausland unerlässlich sei. Denn nur so ließen sich Informationen über terroristische Gefährder, über mögliche Cyber-Angriffe oder zum Schutz der Bundeswehr bei Auslandseinsätzen sammeln. So seien laut BND zahlreiche Anschläge in Afghanistan verhindert worden.