Die wichtigsten Punkte sind: In bestimmten Schutzgebieten muss der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln deutlich reduziert werden, in bestimmten Randstreifen entlang von Gewässern werden sie sogar vollkommen verboten. Glyphosat darf ab 2024 gar nicht mehr verwendet werden. Und artenreiches Grünland und Streuobstwiesen gelten künftig als Biotope, in denen der Pflanzenschutz eingeschränkt ist. Allerdings: Das Gesetzespaket besteht aus einer Verordnung und einem Gesetz. Der Verordnung muss noch der Bundesrat zustimmen, dem Gesetz sogar Bundesrat und Bundestag. Hier sind noch Änderungen zu erwarten.
Zumindest fallen die Gebiete, in denen der Pflanzenschutz künftig eingeschränkt oder verboten ist, deutlich kleiner aus als von den Bauern befürchtet. Sie hatten zum Beispiel Angst, dass auch Vogelschutzgebiete darunter fallen könnten, in denen sich oft riesige Ackerflächen befinden. Jetzt sind es lediglich die FFH-Schutzgebiete - spezielle europäische Schutznaturzonen - geworden. Und auch hier gelten die Pflanzenschutzverbote nur mit zahlreichen Ausnahmen.
Insekten profitieren weniger von dem Gesetz als von Naturschützern erhofft. Naturschützer hatten auf eine deutlich schnellere Reduzierung der zulässigen Pflanzenschutzmenge gesetzt. Wobei es auch einige Punkte gibt, die Umweltschützer als Erfolg verbuchen - zum Beispiel das Glyphosat-Verbot ab 2024 oder die Schaffung von Gewässerrandstreifen. Der Nabu spricht deshalb von "einem ersten Schritt in die richtige Richtung". Der WWF nennt es "eine Weichenstellung".
Was wird aus den Insektenschutzinitiativen in Baden-Württemberg?
Die baden-württembergische Landesregierung hatte in der Vergangenheit Befürchtungen geäußert, durch das Bundesvorhaben könnten eigene Inititiven zum Insektenschutz torpediert werden. Das ist nicht eingetreten. Es gibt in Baden-Württemberg das "Biodiversitätsstärkungsgesetz". Das ist entstanden nach einem breiten Dialog von Politik, Naturschützern und Landwirten. Der Dialog ist hervorgegangen aus dem "Rettet die Bienen"-Volksbegehren. Nun wurde befürchtet, dass Berlin strengere Schutzmaßnahmen erlässt, als sie im mühsam erarbeiteten Landesgesetz stehen. Damit wären auch viele Fördermöglichkeiten weggefallen, die das Biodiverstätsstärkungsgesetz für Landwirte vorsieht, die etwas zum Schutz für Insekten tun.
Jetzt steht fest: In Ländern wie Baden-Württemberg, die bereits eigene Gesetze und Programme zum Insektenschutz haben, sollen diese auch weiterhin gelten.
Landwirtschaftsminister Hauk fordert Nachbesserungen
Aus der Landesregierung in Stuttgart kamen dennoch reservierte Reaktionen auf die Entscheidung aus Berlin. BW-Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) forderte, dass die Bestandsgarantie für die Insekteninitiativen der Länder offizieller Teil des Gesetzespaketes werden müsse. Eine entsprechende Protokollerklärung von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) müsse in die Initiative hineingeschrieben werden. In der besagten Erklärung hatte Klöckner zugesagt, dass bestehende Insektenschutzgesetze in den Ländern ihre Gültigkeit behalten sollen. Sollte der Bundestag dieser Forderung nicht nachkommen, werde Baden-Württemberg im Bundesrat bei dem Gesetzespaket nicht zustimmen, so Hauk.
Wie beeinflussen die Pläne den Obst- und den Weinbau?
Nicht so stark, wie von manchen Winzern und Obstbauern im Vorfeld befürchtet wurde. In den sogenannten FFH-Gebieten wird der Einsatz von bestimmten Pflanzenschutzmitteln nicht grundsätzlich verboten. Eine solche Regelung hätte den Weinbau in einigen Regionen deutlich erschwert. Doch nun gibt es Ausnahmen von diesem Pflanzenschutzverbot, und unter diese Ausnahmen fallen ausdrücklich der Obst- und der Weinbau. Das heißt, für Winzer und Obstbauern in diesen betroffenen Gebieten ändert sich erst einmal nichts.