- Geplant: Neue "Alarmstufe" und 2G Plus
- Beschlossen: 3G am Arbeitsplatz und ÖPNV
- Gilt bereits: Ausgangssperren und bisherige "Alarmstufe"
- Wie ist der Stand bei den Weihnachtsmärkten?
Geplant: Neue "Alarmstufe" und 2G Plus
In Baden-Württemberg werden bereits am Mittwoch schärfere Corona-Regeln mit einer neuen "Alarmstufe" in Kraft treten. Das erfuhr der SWR aus Regierungskreisen. Weihnachtsmärkte sollen mit einer 2G-Plus-Regelung stattfinden können. Zudem soll generell bei allen Veranstaltungen in Kultur, Freizeit und Sport die Regel 2G Plus gelten. Wie die Deutsche Presse-Agentur erfuhr, hat die Regierung aus Grünen und CDU ihren Katalog für schärfere Maßnahmen in der neuen Alarmstufe demnach nochmals erweitert. 2G Plus bedeutet, dass nur Geimpfte und Genesene Zutritt haben, die zusätzlich einen negativen Schnelltest vorweisen können. Auch für Discos, Bars und Clubs soll laut der neuen "Alarmstufe" 2G Plus gelten.
Die Landesregierung wird bereits am Dienstag die neue Verordnung beschließen. Die neue "Alarmstufe" greift, wenn in den Krankenhäusern in Baden-Württemberg mehr als 450 Intensivbetten mit Covid-19-Patientinnen und -Patienten belegt sind. Das gilt auch, wenn die sogenannte Hospitalisierungsinzidenz bei 6 oder darüber liegt. Sie gibt die Zahl jener Menschen an, die pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb einer Woche mit einer Corona-Infektion in eine Klinik kommen. Außerdem soll es bei kreisweiten Sieben-Tage-Inzidenzen über 500 regionale Ausgangssperren für Ungeimpfte geben.
Bereits am Donnerstag hatte Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) nach dem Bund-Länder-Treffen angekündigt, dass es bei Veranstaltungen wieder eine Obergrenze für Besucherinnen und Besucher geben soll.
Gilt bereits: Ausgangssperren und bisherige "Alarmstufe"
Für Ungeimpfte in baden-württembergischen Hotspots gelten seit Montag strengere Regeln. Wegen eines explodierten Anstiegs an Corona-Infektionen dürfen Menschen, die nicht geimpft sind, im Schwarzwald-Baar-Kreis, dem Ostalbkreis und dem Kreis Biberach zwischen 21 Uhr und 5 Uhr nur noch aus triftigem Grund ihre Wohnungen verlassen. Ausnahmen gelten etwa für medizinische Notfälle und aus Arbeitsgründen.
Am Montag lag die Sieben-Tage-Inzidenz - also die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner binnen einer Woche - nach Angaben des Landesgesundheitsamtes im Ostalbkreis bei 686,0, in Biberach bei 693,2 und im Schwarzwald-Baar-Kreis bei 600,4. Schon seit vergangenem Mittwoch gilt in Baden-Württemberg die Corona-"Alarmstufe", bei der Ungeimpfte von der Teilnahme am öffentlichen Leben weitgehend ausgeschlossen sind. Nur Geimpfte und Genesene haben jetzt noch Zugang zu Kinos, Museen, Schwimmbädern sowie den meisten anderen öffentlichen Veranstaltungen. Auch wer in Restaurants oder Cafés nur einen negativen Test vorweisen kann, muss draußen bleiben. Seit Mittwoch müssen Schüler und Schülerinnen wieder Masken am Platz tragen. Zudem gelten Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte. Sie dürfen sich allein oder als Haushalt nur noch mit einer weiteren Person treffen.
Hotspot-Regeln könnten bald in weiteren Landkreisen gelten
Es sei davon auszugehen, dass es künftig nicht bei diesen drei Kreisen bleibe, sagte der Amtschef im Sozialministerium, Uwe Lahl. Auch die Kreise Rottweil (614,3), Tuttlingen (623,9) und der Enzkreis (606,8) sowie der Stadtkreis Pforzheim (611,8) lagen am Montag über der 600er-Marke. Man erhoffe sich von nächtlichen Ausgangssperren eine Wirkung, da dadurch Begegnungen wie Partys oder der Besuch bei Freunden reduziert werden könnten, sagte Lahl. "Wenn diese Maßnahme nicht reicht, dann muss man das zeitlich ausdehnen auf den Tag."
Wie Lahl weiter ausführte, ist laut den Allgemeinverfügungen der Landkreise der Zutritt zu Gastronomie, Hotels (mit Ausnahme von Geschäftsreisenden) und Einzelhandel von Montag an ausschließlich immunisierten - also Geimpften und Genesenen - Besucherinnen und Kunden gestattet. Ausgenommen von dieser Zutrittsbeschränkung sind Geschäfte und Märkte, die der Grundversorgung dienen wie Lebensmittelmärkte, Apotheken, Tank- und Poststellen, Paketdienste und Banken sowie Betriebe von körpernahen Dienstleistungen.
Beschlossen: 3G am Arbeitsplatz und in Bus und Bahn
Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag neue bundesweite Corona-Regeln auf den Weg gebracht. Die Länder stimmten einstimmig für das umstrittene, von SPD, Grünen und FDP vorgelegte Infektionsschutzgesetz. Dieses sieht 3G am Arbeitsplatz sowie in Bussen und Zügen vor. Es soll jedoch vorerst keine bundesweiten Ausgangsbeschränkungen und flächendeckende Schulschließungen mehr geben. Die Novelle soll Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung weiterhin ermöglichen, wenn die epidemische Lage nationaler Tragweite als bisherige Rechtsgrundlage Mitte der Woche, am 25. November, ausläuft. Noch steht nicht genau fest, ab wann die Regel genau greift, weil es davon abhängt, wann Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das geänderte Gesetz unterzeichnet. Die Bundesregierung geht von Mittwoch (24. November) aus.
Für Kontrollen sind Verkehrsunternehmen zuständig Voraussichtlich ab Mittwoch auch in BW: 3G-Regel in Bussen, Bahnen und Flugzeugen
In dieser Woche wird es ernst mit den strengeren Corona-Regeln in öffentlichen Verkehrsmitteln. Dann gilt auch in Baden-Württemberg die 3G-Regel für Fahrgäste. mehr...
Wie ist der Stand bei den Weihnachtsmärkten?
Angesichts der anstehenden Vorweihnachtszeit stellt sich auch die Frage, ob Veranstaltungen wie die Weihnachtsmärkte wie geplant stattfinden können - oder wie in anderen Bundesländern landesweit abgesagt werden. Man schwanke, ob es Sinn mache, sie stattfinden zu lassen, so der Amtschef im Sozialministerium, Lahl im SWR. Er wolle die Weihnachtsmärkte aber stattfinden lassen. Dennoch haben einige Städte bereits entschieden, ihre Weihnachtsmärkte abzusagen:
Hohe Corona-Zahlen Weihnachtsmärkte in BW ab Ende der Woche geschlossen
Die baden-würtembergische Landesregierung will die Weihnachtsmärkte im Land Ende der Woche schließen. Wo sind die Weihnachtsmärkte bis dahin noch geöffnet? mehr...