Eine Frau sitzt während der Isolation nach einem positiven Corona-PCR-Test auf ihrem Bett.  (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Sebastian Gollnow)

Land passt Corona-Verordnung an

Corona-Isolationspflicht in Baden-Württemberg entfällt

Stand

Die Isolationspflicht für positiv auf das Coronavirus getestete Personen fällt in BW bereits ab dem 16. November weg. Das hat das Gesundheitsministerium am Dienstag mitgeteilt.

Die entsprechende neue Corona-Verordnung wird laut dem baden-württembergischen Gesundheitsministerium am Mittwoch in Kraft treten. Corona-Infizierten wird dann nur noch empfohlen, zu Hause zu bleiben. Eine Absonderungspflicht wird es nicht mehr geben. Die neue Regelung sieht stattdessen bei positiv getesteten Personen eine Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung vor.

Landesgesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) hält die Aufhebung der Absonderungspflicht aus infektiologischer Sicht für vertretbar und verweist auf Erfahrungen europäischer Nachbarländer, die ähnliche Schritte gegangen sind. "Klar ist aber auch, dass wir das Coronavirus nicht einfach ignorieren dürfen", sagte er am Dienstag in Stuttgart. Schutzmaßnahmen wie Masken blieben weiterhin wichtig.

"Grundsätzlich gilt: Wer krank ist und Symptome hat, sollte wie bisher auch zu Hause bleiben und sich krankschreiben lassen."

BW-Gesundheitsminister Lucha setzt auf mehr Eigenverantwortung und begründete letzte Woche im Interview mit dem SWR, warum er die Abschaffung der Isolationspflicht für gerechtfertigt hält:

Maskenpflicht für Corona-Positive außerhalb der Wohnung

Nach der neuen Corona-Verordnung müssen positiv Getestete fünf Tage lang außerhalb der eigenen Wohnung eine medizinische oder FFP2-Maske tragen. So könnten sie beispielsweise einkaufen oder spazieren gehen, heißt es vom Gesundheitsministerium. Im Freien kann die Maske abgenommen werden, sofern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen eingehalten wird. Kinder, die noch nicht zur Schule gehen, sind davon ausgenommen.

Vorgesehen ist auch, dass positiv Getestete medizinische und pflegerische Einrichtungen (beispielsweise Krankenhäuser und Pflegeheime) nicht als Besucherinnen und Besucher betreten oder dort arbeiten dürfen. Das gleiche gilt für Flüchtlingsunterkünfte und Gefängnisse.

Lauterbach hatte Ende der Corona-Isolationspflicht in BW kritisiert

Neben Baden-Württemberg hatten vergangene Woche auch die Länder Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein angekündigt, die Isolationspflicht aufzuheben. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bezeichnet die Entscheidung als Fehler. "Das kommt jetzt zur Unzeit und findet nicht die Billigung der Bundesregierung", so Lauterbach. Einen Alleingang einzelner Länder bezeichnete er als ärgerlich, weil er zu einem Flickenteppich an Regelungen in Deutschland führe.

Bundesärzteverband hält Ende der Isolationspflicht für vertretbar

Der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhart, hatte die angekündigte Aufhebung der Isolationspflicht zuvor begrüßt. Angesichts sinkender Corona-Zahlen und überwiegend milder Krankheitsverläufe sei der Schritt medizinisch vertretbar, sagte er am Dienstag der "Rheinischen Post". Das zeigten auch Erfahrungen anderer europäischer Länder, die diesen Schritt bereits gegangen sind.

Die Präsidentin des Hausärzteverbands Baden-Württemberg, Nicola Buhlinger-Göpfarth, verwies in diesem Zusammenhang allerdings darauf, dass die Erkenntnisse womöglich nicht anwendbar seien: "Es ist die Frage, ob man Experimente, die im Sommer durchgeführt wurden, so ohne weiteres auf den Winter übertragen kann." Wissenschaftliche Daten habe man dazu im Moment nicht.

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SWR