Im Bundestag ist am Freitag eine Wahlrechtsreform beschlossen worden. Durch den Wegfall von Überhang- und Ausgleichsmandaten sowie der Grundmandatsklausel soll das Parlament verkleinert werden. Für Ulrich Eith, Politikwissenschaftler in Freiburg, werde der Gedanke der Verhältniswahl in den Vordergrund gestellt.