Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg sollen mehr Möglichkeiten haben, die unerwünschte Vermietung von Häusern und Wohnungen an Touristen oder als Gewerberäume zu verhindern. Die Landtagsabgeordneten haben das Zweckentfremdungsverbot nachgeschärft - die Änderungen treten am Dienstag in Kraft, wie das Wirtschaftsministerium am Montag in Stuttgart mitteilte.
Höhere Strafen für unerlaubte Vermietungen
Unter anderem sollen Kommunen künftig mehr Auskünfte über Vermieter verlangen können, die Wohnungen oder Häuser im Internet anbieten - beispielsweise indem sie dafür eine Registrierungs- und Anzeigepflicht einführen. So könne man prüfen, ob die Nutzung als Ferienwohnung zulässig ist oder ob aufgrund der Gesamtdauer von kurzzeitigen Vermietungen eine Zweckentfremdung von Wohnraum vorliegt. Für touristische Zwecke darf eine Wohnung höchstens zehn Wochen im Jahr vermietet werden. Außerdem sollen Städte und Gemeinden höhere Bußgelder verhängen können: Verstöße gegen Genehmigungspflichten kosten nun bis zu 100.000 Euro, bislang waren 50.000 Euro das Maximum.
Wirtschafts- und Wohnungsbauministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) sagte, gerade für Kommunen in touristisch beliebten Gebieten sei es wichtig, "noch schlagkräftiger gegen die Vermietung als Ferienwohnraum agieren zu können." Oft ließe sich der hinter den jeweiligen Angeboten stehende Vermieter in der Praxis nur schwer ermitteln.
Kritik von der Opposition
Die oppositionelle SPD wirft der grün-schwarzen Landesregierung vor, mit dem neuen Gesetz zu lange gewartet zu haben. Und auch die FDP sieht das Vorgehen kritisch: Sie bemängelt, dass der Wohnungsmangel damit nicht behoben werde.