Regelung war wegen Corona-Pandemie ausgesetzt

Landtag: Verpflegungspauschale nur noch bei Anwesenheit

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Die Abgeordneten des Landtages erhalten an Sitzungstagen auch eine Verpflegungspauschale. Künftig wird dies aber an die Anwesenheit vor Ort geknüpft.

Die 154 Abgeordneten des baden-württembergischen Landtags werden die gesetzlich verankerte Verpflegungspauschale künftig nur bei persönlicher Sitzungs-Anwesenheit bekommen. Darauf haben sich nach SWR-Informationen die Fraktionen von Grünen, CDU, SPD und FDP verständigt.

Die Regelung war während der Corona-Pandemie ausgesetzt worden und bis zuletzt wurde um die Regelung gerungen, weil zahlreiche Abgeordnete inzwischen digital an Hybrid-Sitzungen teilnehmen.

Folgen der Corona-Pandemie für Pauschale für Politiker im Landtag

Nur Präsenz rechtfertige eine Entschädigung, so der parlamentarische Geschäftsführer der CDU, Andreas Deuschle. Wer sich nicht in die Anwesenheitsliste einträgt, bekommt pro Landtags- oder Ausschusssitzung 40 Euro abgezogen. Die Corona-Krise sei zu Ende, deshalb müsse man auch hier zur Normalität zurückkehren, so FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke zum SWR.

Es gebe keinen Grund, Essensgeld für online zugeschaltete Sitzungsteilnehmer zu zahlen, argumentiert der Vorsitzende der AfD-Fraktion, Anton Baron. Die Verpflegungspauschale für 154 Abgeordnete kostet laut Landtagsverwaltung pro Jahr eine Million Euro.

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