Stuttgart

Gericht: Verkürzter Genesenenstatus rechtswidrig

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Neben anderen Gerichten hat nun auch das Stuttgarter Verwaltungsgericht entschieden: Die Verkürzung des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate durch das RKI ist rechtswidrig. Wie lange der Genesenenstatus gelte, müsse der Gesetzgeber selbst entscheiden, teilte das Gericht am Donnerstag in Stuttgart mit. Die Befugnisse des RKI gingen in dieser Frage zu weit. Die 16. Kammer gab mit ihrer Entscheidung mehreren Anträgen auf vorläufigen Rechtsschutz statt. In der Praxis können sich aber zunächst lediglich die Antragssteller damit auf den alten Genesenenstatus von sechs Monaten berufen. Mit der beanstandeten Regelungstechnik habe der Verordnungsgeber die Entscheidung, wer als genesen gelte, aus der Hand gegeben, urteilte das Gericht. Gegen die Entscheidung im Eilverfahren ist Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg möglich. Zuvor hatten andere Verwaltungsgerichte ähnlich entschieden. Bund und Länder haben bereits vereinbart, dass die Festlegungen zum Genesenenstatus nicht mehr an das RKI delegiert werden sollen.

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