Ein Mann sitzt an Spielautomaten im Misburger Spielzentrum. Seit einiger Zeit sollte in Niedersachsen ein Mindestabstand von 100 Metern zwischen Spielhallen gelten. Danach mussten rund 700 von ursprünglich 1900 Hallen schließen. Auch das Misburger Spielzentrum war davon betroffen, weil in 86 Meter Entfernung eine weitere Spielhalle ansässig ist. Gegen den Losentscheid hatte der Spielhallenbetreiber aber erfolgreich geklagt - und nun vorerst wieder geöffnet.  (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Julian Stratenschulte)

Wichtige Grundsatz-Entscheidungen

Verfassungsgerichtshof hebt umstrittene Entscheidungen zu Spielhallen in Baden-Württemberg auf

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Seit Juli 2021 müssen Spielhallen in BW 500 Meter von Jugendeinrichtungen entfernt sein. Doch was passiert mit Hallen, die den Abstand nicht einhalten, da es sie schon länger gibt?

Der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart hat zwei umstrittene Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) zu Spielhallen aufgehoben. Es muss nun erneut von dem in Manheim ansässigen Gericht entscheiden werden, ob die Unternehmen vorläufig öffnen dürfen oder nicht. Das teilte eine Sprecherin des Verfassungsgerichtshofs am Donnerstag in Stuttgart mit.

Mindestens 500 Meter Abstand zu Schulen

Hintergrund dabei: Seit 1. Juli 2021 gilt die Regelung, dass es einen Mindestabstand von 500 Metern zwischen Spielhallen untereinander geben muss, außerdem ebenso zu Kinder- und Jugendeinrichtungen. Als Konsequenz daraus mussten schon Unternehmen aufgeben.

Diesen Weg wollten die beiden Spielhallenbetreiber aus Albstadt (Zollernalbkreis) und Mosbach (Neckar-Odenwald-Kreis) nicht nehmen. Sie legten Beschwerde gegen Entscheidungen des VGH ein. Dieser hatte in zwei Eilentschiedungen die Schließung der beiden Spielhallen verfügt beziehungsweise den vorläufigen Weiterbetrieb abgelehnt, weil sie den geforderten Mindestabstand nicht einhalten würden.

Vertrauensschutz für langjährig bestehende Spielhallen

Im Glücksspielgesetz steht aber auch, dass es einen sogenannten Vertrauensschutz für langjährige Spielhallen gibt. Also Betriebe, die es schon gab, bevor die Mindestabstände gesetzlich festgelegt wurden. Sie dürfen eigentlich zumindest für eine Übergangszeit offen bleiben. Das sah der VGH aber anders und schloss die Härtefallregelung aus.

Der baden-württembergische Verfassungsgerichtshof sieht mit diesen Entscheidungen aber den Vertrauensschutz nicht ausreichend gewährleistet. Zudem werde das Recht auf Chancengleichheit verletzt. Daher gehen die Fälle nun zurück zum VGH.

15 weitere Beschwerden in Baden-Württemberg

Für die beiden Spielhallenbetreiber aus Albstadt und Mosbach bedeutet das, dass sie auf weiteren Aufschub hoffen dürfen und der Betrieb vorerst weiter gehen kann. Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes hat darüber hinaus grundlegende Bedeutung, denn es liegen 15 weitere Beschwerden aus ganz Baden-Württemberg vor.

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