Bevor ein Volksbegehren auf seine rechtliche Zulässigkeit geprüft wird, müssen aktuell erst zehntausende Unterschriften gesammelt werden. "Mehr Demokratie e.V." verlangt verschiedene Änderungen am derzeitigen Volksabstimmungsgesetz, so soll eine Prüfung künftig bereits am Anfang des Verfahrens möglich sein.
Volksabstimmungen an Wahlterminen?
Darüber hinaus solle genauer festgelegt werden, in welchen Fällen sich ein Volksbegehren tatsächlich auf den Landeshaushalt auswirken würde. Bislang ist ein Volksbegehren nicht zulässig, sobald ein Bezug zum Haushalt besteht.
Wünschenswert sei eine Vorschrift, wonach Volksabstimmungen an Terminen von ohnehin anstehenden Wahlen abgehalten würden.
Nur Landtag kann Änderungen beschließen
Außerdem sollten Möglichkeiten geschaffen werden, Gesetzentwürfe während eines laufenden Volksbegehrens weiterzuentwickeln und ein Begehren zu stoppen. So habe sich zum Beispiel das Volksbegehren "Rettet die Bienen" erledigt, weil es zu einem Kompromiss kam. Trotzdem mussten Verwaltungsmitarbeiter später längst überflüssige Unterschriften zählen.
Änderungen am Volksabstimmungsgesetz müsste der Landtag beschließen. Der Verein "Mehr Demokratie" will die Abgeordneten nun mit einer Unterschriftenaktion auf das Thema aufmerksam machen.