Im zweiten Prozess gegen eine 86-jährige aus Owingen im Bodenseekreis ist das Strafmaß abgemildert worden: Die Angeklagte wurde jetzt wegen Totschlags verurteilt - nicht mehr wegen Mordes. Sie muss nun für achteinhalb Jahre in Haft. Also zweieinhalb Jahre weniger als beim ersten Urteil 2020. Die Frau soll ihren Mann mit einem Hammer verletzt und dann angezündet haben.