Die Corona-Pandemie hat das Land weiterhin im Griff und sorgt für viele Einschränkungen. Wer derzeit noch den Spätsommer für einen Urlaub nutzen möchte oder gerade aus dem Ausland zurückkehrt, steht vor der Frage, welche Verpflichtungen sich hier ergeben. Das bezieht sich nicht nur auf rechtliche Vorschriften, sondern auch auf Sorgen, wie die eigene Gesundheit und die des Umfelds gesichert werden können.
Immer wieder fallen in der öffentlichen Diskussion Begriffe wie "Risikogebiet" und "Reisewarnung":
Risikogebiet
Unter Risikogebieten versteht man laut Robert-Koch-Institut (RKI) Länder und Regionen, in denen ein erhöhtes Risiko besteht, sich mit dem Coronavirus anzustecken. Gründe können überdurchschnittlich hohe Fallzahlen sein, aber auch unzureichende Maßnahmen der dortigen Behörden zur Eindämmung, niedrige Testkapazitäten oder auch einfach nur die Tatsache, dass wenige Informationen vorliegen.
Ob ein Land oder eine Region schließlich Risikogebiet wird, entscheidet das RKI allerdings nicht allein. Es stimmt sich zum Beispiel mit dem Auswärtigen Amt oder dem Gesundheitsministerium ab. Die aktuelle Liste ist auf den Internetseiten des RKI verfügbar.
Für Urlauber am wichtigsten ist die Regel, dass sich Einreisende aus Risikogebieten zwingend auf das Coronavirus/Covid-19 testen lassen und sich bis zum Ergebnis in Quarantäne begeben müssen. Diskutiert wird derzeit, ob sogar eine mehrtägige Isolation verpflichtend wird und erst ein negativer Test frühestens fünf Tage nach der Wiedereinreise diese aufhebt. Zu den Risikogebieten gehören viele Länder außerhalb Europas, allerdings auch Regionen in Europa wie seit neustem auch Wien, Amsterdam und Budapest.

Reisewarnung
Sicherheitshinweise oder Reisewarnungen werden hingegen ausschließlich vom Auswärtigen Amt ausgesprochen. Die Behörde stützt sich dabei unter anderem auf Informationen, die sie von den lokalen Auslandsvertretungen erhalten hat. Vor der Corona-Pandemie bezogen sie sich hauptsächlich auf politische und kriegerische Unruhen, Naturkatastrophen und terroristische Gefahren. Als Vorstufe gelten sogenannte Sicherheitshinweise, zum Beispiel auf ein erhöhtes Risiko von Überfällen auf Touristen. Wenn das Amt hingegen zum Entschluss gekommen ist, dass Deutschen vor Ort eine konkrete Gefahr droht, verhängt es eine Reisewarnung. Auch ortsansässige Staatsbürger werden aufgefordert, das Land zu verlassen.
Wichtig für Urlauber ist hier, dass bei einer offiziellen Reisewarnung Pauschalreisen kostenfrei storniert werden dürfen. Die Einstufung allein als sogenanntes Risikogebiet reicht dafür nicht zwangsläufig aus. Reisewarnungen bestehen derzeit für nicht notwendige touristische Reisen ins Nicht-EU-Ausland und Staaten außerhalb des Schengen-Raums. Eine Reisewarnung bedeutet allerdings nicht, dass es sich automatisch um ein Risikogebiet handelt. Es handelt sich auch nicht um Reiseverbote - aber doch um einen dringenden Appell, nicht zu reisen.