Eine Woche nach Beginn der einrichtungsbezogenen Impfpflicht steigt die Zahl der gemeldeten Beschäftigten im Gesundheits- und Pflegebereich, die bis zum Stichtag am 16. März keinen Nachweis über eine Immunisierung gegen Covid-19 vorgewiesen haben. In den beiden größten Städten des Landes, Stuttgart und Mannheim, wurden bisher rund 1.500 nicht immunisierte Beschäftigte gemeldet.
Corona-Teilimpfpflicht: 14 Tage Meldefrist
In Stuttgart wurden 1.107 Personen gemeldet, in Mannheim 342. Dabei handelt es sich nicht nur um medizinische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern beispielsweise auch um Reinigungskräfte oder Küchenpersonal. Seit dem Start der Teilimpfpflicht am 16. März müssen Pflege- und medizinische Einrichtungen ungeimpfte Mitarbeitende innerhalb von zwei Wochen an die Gesundheitsämter melden. Die Behörden müssen dann jeden Fall einzeln überprüfen und gegebenenfalls Betretungsverbote aussprechen. Das sei komplex und brauche Zeit, so ein Sprecher der Stadt Stuttgart. Erst danach können ungeimpfte Mitarbeitende auch ohne Gehalt freigestellt werden.
Online-Portal für Meldung von Ungeimpften eingerichtet
Die Meldung der Ungeimpften erfolgt per Post, per E-Mail oder in dem vom Gesundheitsministerium eingerichteten Onlineportal. Details wie die Berufsgruppe oder der Einsatzort können dort nicht eingegeben werden. Die Gesundheitsämter müssen die Daten gesondert abfragen.
Proteste gegen einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht
Gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht gibt es immer wieder Proteste. So legten beispielsweise Beschäftigte aus dem Gesundheitswesen am 16. März vor dem Ortenauer Landratsamt in Offenburg symbolisch ihre Berufsurkunden nieder. Organisiert wurde die Aktion vom Netzwerk "Medizinisches Personal Ortenau". Das hat nach eigenen Angaben mehr als 600 Mitglieder. Die berufsbezogene Impfpflicht müsse vom Tisch, heißt es in einer Mitteilung des Netzwerks. Sie verstoße gegen mehrere Artikel des Grundgesetzes.