Die kommende Corona-Impfpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ist eine Herkulesaufgabe für die Gesundheitsämter in Baden-Württemberg. Denn ab 16. März müssen sie die Umsetzung kontrollieren. Nicht nur Personal fehlt, auch viele Fragen sind noch ungeklärt. Gibt es zum Beispiel einen Ermessensspielraum, um weiterhin die Versorgung in allen Einrichtungen sicher zu stellen? Wann werden Mitarbeitende ohne Impfung freigestellt? Soll zuerst ein Bußgeld erhoben werden? Laut Gesetz gilt die Impfpflicht im Gesundheitswesen für alle, die in einer Einrichtung beschäftigt sind. Aber für wen gilt die Impfpflicht genau?
Gesundheitsämter rechnen mit mehr Personalaufwand
Laut dem Tübinger Landrat Joachim Walter (CDU) fürchten manche Einrichtungen aufgrund von wegfallendem Personal, vulnerable Menschen nicht mehr voll versorgen zu können. Das Gesundheitsamt müsste dann je nach Einrichtung viele Einzelfallentscheidungen treffen. "Das würde einen enormen Zeit- und Personalaufwand bedeuten", so Walter. Er plädiert für einen Aufschub der Impfpflicht.
Aufwändige Einzelfallentscheidungen Impfpflicht stellt Gesundheitsämter vor Herausforderung
Die Gesundheitsämter in der Neckar-Alb-Region fürchten einen großen Aufwand mit der Impfpflicht. Sie sollen unter anderem Tätigkeitsverbote für Ungeimpfte verhängen.
Auch beim Gesundheitsamt Reutlingen und im Ostalbkreis rechnet man zusätzlich zur Kontaktnachverfolgung mit Mehrarbeit. Noch aber würden konkrete Handlungsangaben vom Land fehlen, um den zukünftigen Arbeitsaufwand abschätzen zu können, hieß es auf SWR-Nachfrage. Das Landratsamt des Zollernalbkreises will - wenn nötig - wieder Personal aus anderen Ämtern vorübergehend im Gesundheitsamt einsetzen.
So hatten die Tagesthemen über die Situation im Gesundheitsamt und am Klinikum in Stuttgart berichtet:
Kritik an der Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen
"Das Problem bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ist, dass die Überprüfung jedes Einzelfalls eine hochqualifizierte Tätigkeit ist, für die sie Juristen brauchen", so Annette Baumer von der Krankenhausgesellschaft. Sie könne nicht, wie die Kontaktnachverfolgung, auch von Hilfskräften übernommen werden.
Um diese Aufgabe erfüllen zu können, fordert die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft von Landes- und Bundesgesundheitsministerium genauere Handlungsempfehlungen. Der Dachverband nahezu aller Krankenhäuser und Rehakliniken im Land spricht sich für eine allgemeine Impfpflicht aus. "Manche Mitarbeiter in Pflegeheimen fühlen sich als Sündenböcke. Weil die Impfpflicht für Mitarbeiter gilt, aber nicht für Besucher und nicht für Bewohner", so Baumer. Wenn alle die gleiche Impfpflicht hätten, könnten Fachkräfte auch nicht abwandern, indem sie sich umschulen ließen.
Enorme Arbeitsbelastung auf den Gesundheitsämtern
Brigitte Joggerst ist Amtsleiterin des Gesundheitsamts Enzkreis und Vorsitzende des Ärzteverbandes öffentlicher Gesundheitsdienst in Baden-Württemberg. Auch sie rechnet mit einer komplexen Aufgabe für die Verwaltung. "Da ist ein juristisches Verfahren notwendig, weil es eine Einschränkung der beruflichen Freiheit ist." Das brauche Zeit.
Automatisierung soll bei der Umsetzung helfen: Alle Personen ohne Impfnachweis, die das Amt aus den Einrichtungen gemeldet bekommt, sollen automatisch angeschrieben werden. Die Digitalisierung können die Gesundheitsämter aber nicht allein umsetzen. Auch alle Partner müssen das System nutzen können und wollen. "Sonst müssen wir eben doch auch wieder auf das Faxgerät zurückgreifen."
Wenn die Details zur genauen Ausgestaltung der Überprüfung der Impfpflicht geklärt seien, die Digitalisierung funktioniere und die Infektionszahlen runter gingen - dann sei die Aufgabe machbar, fasst Joggerst zusammen.
Politik will genaue Regelung liefern
Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) versprach unterdessen am Dienstag Antworten. Er habe Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) damit beauftragt: "Wie das jetzt gehändelt werden soll, da herrschen Unklarheiten in den Landratsämtern und das muss geklärt werden."
Gemeinsam werde aktuell die Umsetzung und das zugehörige Verwaltungsverfahren vorbereitet, sodass alle beteiligten Stellen zuversichtlich seien, dass eine flächendeckende Überprüfung stattfinden könne, heißt es dazu aus dem Sozialministerium.
Basierend auf Erhebungen des Landesgesundheitsamtes zu Impfquoten in Baden-Württemberg geht das Sozialministerium davon aus, dass etwa 15 Prozent der Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen noch nicht geimpft sind.
"Zur groben Abschätzung der Anzahl der betroffenen Personen gehen wir in den Gesundheitsämtern vereinfacht von einer ähnlichen Impfquote, wie in der allgemeinen Bevölkerung aus", erklärt Joggerst vom Gesundheitsamt in Enzkreis. Zum Vergleich: Laut Robert-Koch Institut sind in Baden-Württemberg (Stand: 2.2.) 80,9 Prozent der Menschen zwischen 18 und 59 Jahren zwei Mal geimpft.
Was bringt die Maßnahme in der Corona-Pandemie?
Einig sind sich alle Beteiligten, dass die Impfpflicht in Pflegeberufen nicht ab dem 16. März wirksam werden kann. Dann wird erst begonnen, das Personal zu überprüfen. "Das wird auch nicht bis Ende April umgesetzt sein," so Joggerst. "Für Omikron bringt das nichts mehr." Aber es könnte dazu beitragen, in kommenden Wellen besser gewappnet zu sein. Dafür muss die berufsbezogene Impfpflicht aber erst einmal umgesetzt werden. Für eine Steigerung der Impfquote unter Pflegekräften ist auch der neue Novavax-Impfstoff eine Hoffnung.