Im Prozess wegen Vergewaltigung und Misshandlung gegen einen Mitarbeiter einer Behindertenwerkstatt im Kreis Neu-Ulm hat es am Montag eine sogenannte Verständigung gegeben. Dem Angeklagten droht damit nach Angaben eines Sprechers des Landgerichts Memmingen eine mehrjährige Haftstrafe. Laut Gerichtssprecher sieht die Verständigung eine Haftstrafe zwischen vier Jahren und sechs Monaten und fünf Jahren und drei Monaten vor. Außerdem habe sich der Angeklagte verpflichtet, dem Vergewaltigungsopfer 10.000 Euro zu zahlen. Der ehemalige Mitarbeiter der Behindertenwerkstatt hatte gestern vor Gericht ein Geständnis abgelegt. Er soll sich rund 40 mal an Menschen vergangenen haben, die in der Behindertenwerkstatt im Kreis Neu-Ulm lebten beziehungsweise arbeiteten. Unter den Taten sind laut Anklage sexuelle Belästigungen, Übergriffe, Misshandlung sowie eine Vergewaltigung.
Vorwurf von Übergriffen auf behinderte Menschen Angeklagter schweigt im Prozess um Misshandlung in Einrichtung im Kreis Neu-Ulm
Rund 40 Straftaten werden dem Mitarbeiter einer Behinderteneinrichtung im Kreis Neu-Ulm vorgeworfen, darunter auch eine Vergewaltigung. Zum Prozessauftakt am Mittwoch in Memmingen schwieg er.