Reaktion auf Omikron-Variante

Verschärfte Corona-Regeln: Das gilt in Ulm, das in Neu-Ulm

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AUTOR/IN
Sabine Bauer

Am Freitag wird es neue Beschlüsse zur Eindämmung der Omikron-Welle geben. Bis zur Bekanntgabe gelten die Corona-Regeln vom Dezember. Das gilt in Ulm und das in Neu-Ulm.

Bei ihrem letzten Corona-Gipfel im alten Jahr haben sich Bund und Länder auf verschärfte Corona-Regeln nach Weihnachten geeinigt, aus Sorge vor der schnellen Verbreitung der Omikron-Variante und einem erneuten Anstieg der Infektionszahlen. Die verschärften Regeln unterscheiden sich jedoch dies- und jenseits der Donau und treten an unterschiedlichen Tagen in Kraft: Im baden-württembergischen Ulm bereits am Montag, 27. Dezember, im bayerischen Neu-Ulm am Dienstag, 28. Dezember.

Strengere private Kontaktbeschränkungen auch in Ulm und Neu-Ulm

In Neu-Ulm dürfen sich Geimpfte und Genesene maximal zu zehnt treffen - drinnen wie draußen. In Ulm dürfen sich jetzt nur noch maximal zehn Personen in Innenräumen und 50 im Freien treffen. Gleich ist die Regelung für Treffen, an denen mindestens eine ungeimpfte Person teilnimmt: Ein Haushalt darf nur mit zwei Personen eines weiteren Haushalts zusammenkommen. Kinder bis 14 Jahren sind von den Beschränkungen ausgenommen.

Sperrstunde für die Gastronomie, auch in Ulm

In Bayern müssen gastronomische Betriebe bereits seit einigen Wochen um 22 Uhr schließen. Grundsätzlich gilt in Restaurants, Wirtshäusern und Cafés die 2G-Regel, drinnen und draußen, Zutritt haben also nur Geimpfte und Genesene. Für private Veranstaltungen in der Gastronomie ist 2G-Plus vorgeschrieben.

Baden-Württemberg zieht jetzt mit einer Sperrstunde von 22:30 Uhr bis 5 Uhr nach. In Restaurants, Bars, Kantinen, Mensen, Caféterien und anderen gastronomischen Einrichtungen gilt dabei innen und außen 2G-Plus (Ausnahmeregeln s. unten). Für private Zusammenkünfte in gastronomischen Betrieben gelten die privaten Kontaktbeschränkungen.

Neue Ausnahmeregelungen von 2G-Plus

In Baden-Württemberg gelten fortan auch strengere Ausnahmeregelungen von der 2GPlus-Regel: Ausgenommen davon sind unter anderem Menschen, die bereits dreimal geimpft - also geboostert - wurden und Menschen, deren zweite Corona-Schutzimpfung mindestens zwei Wochen und höchstens drei Monate zurückliegt. Auch bei Genesenen darf die Infektion nicht länger als drei Monate zurückliegen.

FFP2-Maskenregelung ausgeweitet

Alle über 18 sollen in Innenräumen, in denen eine Maskenpflicht besteht, eine FFP2-Maske oder vergleichbare Masken tragen.

Neue Corona-Regeln für Sport- und Kulturveranstaltungen

In Baden-Württemberg sind Sport-, Kultur-, Informations- und Vereinsveranstaltungen in der weiterhin geltenden "Alarmstufe II" nur mit bis zu 50 Prozent Kapazität und maximal 500 Zuschauerinnen und Zuschauern beziehungsweise Teilnehmenden vor Ort möglich. In Bayern wird das bisher auf große überregionale Sportveranstaltungen geltende Zuschauerverbot auch auf große überregionale Kulturveranstaltungen und vergleichbare Veranstaltungen ausgeweitet. Auch in Baden-Württemberg müssen überregionale Großveranstaltungen ohne Publikum stattfinden.

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