Auf einem Hofgut in Klosterzimmern im Kreis Donau-Ries hatte das Kind der Glaubensgemeinschaft "Zwölf Stämme" gewohnt, das jetzt vermisst wird. (Foto: dpa Bildfunk, Picture Alliance)

Sorgerecht zurückgefordert

Vermisstes Mädchen aus Holzheim: Amtsgericht Dillingen lädt leibliche Eltern vor

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Die leiblichen Eltern des seit mehr als zwei Monaten vermissten Mädchens aus Holzheim sind im Januar zu einer Anhörung vor dem Amtsgericht Dillingen vorgeladen. Sie fordern das Sorgerecht zurück.

Die leiblichen Eltern hatten sich wegen des Sorgerechts eigenständig beim Amtsgericht Dillingen gemeldet. Sie wollten die Angelegenheit aus der Ferne klären, doch das Gericht hat das nach eigenen Angaben abgelehnt. Der zuständige Richter teilte mit, ohne Anhörung könne nicht herausgefunden werden, wie es dem Mädchen gehe und was dieses selbst wirklich möchte. Am 20. Januar sind die Eltern und ihre Tochter deshalb vorgeladen. Ob sie kommen, ist unklar.

Das Mädchen aus Holzheim wird seit gut zwei Monaten vermisst. Die Elfjährige war nach dem Joggen nicht zu ihren Pflegeeltern zurückgekehrt. Ihre leiblichen Eltern gehören der sektenähnlichen Gemeinschaft "Zwölf Stämme" an. Sie hatten sich kurz nach dem Verschwinden ihrer Tochter gemeldet und mitgeteilt, dass das Kind bei ihnen sei. Seitdem wird nach der Familie europaweit gefahndet.

Leibliche Eltern des vermissten Mädchens wieder in Tschechien gemeldet

Die Eltern sind offenbar wieder in Tschechien an einer der Niederlassungen der Zwölf Stämme gemeldet. Sie fordern das Sorgerecht zurück, damit ihre Tochter wieder legal bei ihnen sein kann. Falls die leiblichen Eltern zur Anhörung erscheinen, besteht jedoch auch die Gefahr, dass ihnen ihr Kind wieder weggenommen wird. Laut Staatsanwaltschaft Augsburg liegt gegen die Eltern derzeit ein Haftbefehl vor.

In ähnlichen Fällen gab es jedoch bereits Absprachen, dass für den Gerichtsbesuch freies Geleit zugesagt wurde. In dem Fall der vermissten elfjährigen Shalomah aus Holzheim-Eppisburg (Kreis Dillingen) gehe das jedoch noch nicht. Die leiblichen Eltern müssten sich bei der Staatsanwaltschaft melden, so ein Sprecher. Denn dort sei offiziell kein Aufenthaltsort der Eltern bekannt.

Pflegeeltern des Mädchens kommen auch zur Anhörung vor Gericht

Auch die Pflegeeltern sind zu dem Gerichtstermin am 20. Januar eingeladen. Sie sollen dort ihren Eindruck von Shalomah schildern. Dem Pflegevater ist es nach eigenen Angaben am wichtigsten, dass es dem Mädchen gut geht. Die leiblichen Eltern hatten die Elfjährige regelmäßig besucht. Laut Pflegevater war das Kind hin- und hergerissen. Es sei nicht einfach für Shalomah gewesen. Die leiblichen Eltern seien zumindest bei den Treffen unter Aufsicht immer sehr liebevoll mit ihr umgegangen. Es bestehe die Möglichkeit, dass die Elfjährige freiwillig mitgegangen ist.

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SWR