Justizministerin forderte Abschiebung

Nach Haft: Straftäter von 2019 lebt wieder in Illerkirchberg

Stand

Einer der Beteiligten an der Gruppenvergewaltigung einer 14-Jährigen in Illerkirchberg hat nach der Haft wieder in dem Ort gelebt - eigentlich sollte er abgeschoben werden. Wie es dazu kam.

Eigentlich sollte der Afghane, der 2019 mit vier anderen Männern eine 14-Jährige unter Drogen gesetzt und vergewaltigt hatte, nach seiner Haftentlassung nach Afghanistan abgeschoben werden.

Das Amtsgericht Karlsruhe hob jedoch die Abschiebehaft auf, da es derzeit wegen der Sicherheitslage keine Abschiebungen nach Afghanistan gibt. Weil der Sexualverbrecher vor der Tat in Illerkirchberg lebte, musste er dort wieder aufgenommen werden, gegen den Willen der Gemeinde.

Prozess in der Messe Ulm um die Halloween-Nacht 2019, in der ein 14-jähriges Mädchen vergewaltigt wurde. (Foto: picture-alliance / Reportdienste, Felix Kästle)
Prozess in der Messe Ulm: Im März 2021 wurden vier der fünf Täter der Halloween-Nacht 2019 zu Haftstrafen verurteilt.

Er selbst sei entsetzt gewesen, dass die Gemeinde Illerkirchberg den verurteilten Vergewaltiger wieder aufnehmen müsse, sagte Bürgermeister Markus Häußler (parteilos) dem SWR. Er habe alle Hebel in Bewegung gesetzt, um die erneute Zuweisung zu verhindern - erfolglos. Die Gemeinde war gezwungen, den Mann erneut unterzubringen.

"Die eigentliche Lösung wäre die Abschiebung. Die zweitbeste, ihn woanders unterzubringen."

Im September 2018 teilte das Landratsamt Alb-Donau-Kreis den Asylbewerber der Gemeinde Illerkirchberg zur kommunalen Anschlussunterbringung zu. Diese Zuteilung hatte auch nach der Haftentlassung weiterhin rechtlichen Bestand, so eine Sprecherin des Landratsamtes. Vor der Haftentlassung hatte das Regierungspräsidium Tübingen eine räumliche Beschränkung für den Alb-Donau-Kreis erlassen.

Eine Verlegung innerhalb des Landkreises hätte einerseits einer anderen Gemeinde bedurft, die den Mann aufnimmt. Gleichzeitig wäre das Problem nicht gelöst gewesen, dass er sich weiterhin in der Region aufgehalten hätte, so die Sprecherin weiter. Nach eigenen Angaben habe die Polizei Ulm Kontakt zu dem Mann, um die ihm zugewiesenen Auflagen zu kontrollieren. Mehr könne die Polizei derzeit nicht dazu sagen.

Justizministerin: "Aus polizeilicher Sicht ein hohes Gefahrenpotenzial"

In einem Brief im Februar 2022 hatte sich Landesjustizministerin Marion Gentges (CDU) an die Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) gewandt und darin unter anderem die Abschiebung des Afghanen gefordert.

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In dem Schreiben, das dem SWR vorliegt, betont Gentges, dass der Betroffene keine Zukunftsperspektive in Deutschland habe. Es wird "aus polizeilicher Sicht ein hohes Gefahrenpotential für die Begehung weiterer Sexualstraftaten zum Nachteil unbekannter junger Frauen" gesehen, heißt es weiter. Das konnte die Polizei Ulm auf SWR-Nachfrage nicht bestätigen.

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