Staatsanwaltschaft Ulm (Foto: SWR, Archiv)

Bei Fluchtversuch aus der U-Haft schwer verletzt

Keine Anklage nach versuchtem Mord mit Messer in Erbach

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Die Staatsanwaltschaft Ulm hat ein Verfahren wegen versuchten Mordes gegen einen 15-Jährigen eingestellt. Der Beschuldigte sei nach einem Fluchtversuch nicht mehr verhandlungsfähig.

Der Jugendliche hatte sich bei einem Fluchtversuch im August aus dem Gefängnis schwere Verletzungen zugezogen. Er war aus 15 Meter Höhe vom Gefängnisdach auf ein Auto gestürzt. Ob der 15-Jährige jemals wieder verhandlungsfähig sein wird, sei unklar, heißt es. Laut Staatsanwaltschaft Ulm wird daher das Verfahren wegen des dringenden Verdachts des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung gegen ihn vorläufig eingestellt. Eine Anklage könne nicht erhoben werden.

Der zum Tatzeitpunkt im Juli dieses Jahres 15-Jährige soll in Erbach (Alb-Donau-Kreis) einen ein Jahr älteren Jugendlichen mit mehreren Messerstichen aus nicht bekannten Motiven lebensbedrohlich verletzt haben. Die mutmaßliche Tat soll sich Ende Juli in der Nähe des Schlosses Erbach-Dellmensingen zugetragen haben. Der 15-Jährige war ein Bekannter des Opfers. Der Verletzte konnte später wieder aus dem Krankenhaus entlassen werden.

15-Jähriger ist immer noch in Langzeitreha

Der festgenommene Jugendliche befindet sich wegen schwerer Kopfverletzungen immer noch in einer Langzeitreha-Einrichtung, so die Staatsanwaltschaft. In regelmäßigen Abständen werde gutachtlich überprüft, ob der Teenager verhandlungsfähig sei. Dies sei eine unverzichtbare Voraussetzung für eine Hauptverhandlung.

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SWR