Im so genannten Raserprozess von Monheim (Kreis Donau-Ries) will das Landgericht Augsburg am Donnerstagnachmittag das Urteil verkünden. (Symbolbild) (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Stefan Puchner)

Urteil gefallen

Lange Haftstrafe für Raserunfall von Monheim

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Tobias Hildebrandt

Ein Mann rast bei Monheim mit mehr als 200 Stundenkilometern in den Gegenverkehr - bei dem Unfall stirbt eine Frau. Jetzt muss der 28-Jährige mehrere Jahre ins Gefängnis.

Im so genannten Raserprozess von Monheim (Kreis Donau-Ries) hat das Landgericht Augsburg am Donnerstagnachmittag das Urteil verkündet, der 28-Jährige muss für sechs Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Nach einem tödlichen Autounfall im April 2021 war der 28 Jahre alte Verursacher wegen Mordes angeklagt, verurteilt wurde er jetzt aber wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge.

Der 28-Jährige stand unter Drogeneinfluss und war mit rund 200 Stundenkilometern etwa doppelt so schnell unterwegs wie erlaubt. Er verlor die Kontrolle über sein Auto und prallte mit dem Wagen einer 54-Jährigen zusammen. Die Frau war sofort tot. Die Fahrt hatte der Unfallverursacher selbst mit einer Kamera im Cockpit gefilmt, einer sogenannten Dashcam. Der Hergang war deshalb weitestgehend unstrittig.

Nach einem tödlichen Autounfall im April 2021 ist der 28 Jahre alte Verursacher wegen Mordes angeklagt. (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa/vifogra | Ralph Goppelt)
Nach einem tödlichen Autounfall im April 2021 war der 28 Jahre alte Verursacher wegen Mordes angeklagt. (Archivbild)

Sein 29-jähriger Beifahrer war mitangeklagt. Er hatte den Jüngeren bei der Raserei angefeuert, und wurde wergen Beihilfe zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Staatsanwaltschaft ließ Mordvorwurf fallen

Die Staatsanwaltschaft hatte dem 28-Jährigen ursprünglich Mord vorgeworfen. Davon war die Staatsanwaltschaft aber schon im Laufe des Verfahrens abgerückt. Sie forderte forderte siebeneinhalb Jahre Gefängnis für den Angeklagten. Für die Verteidiger war der Unfall fahrlässige Tötung. Sie plädierten für eine Haftstrafe von maximal vier Jahren.

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