Eine Tötungsabsicht konnte das Gericht nicht erkennen. Der Angeklagte habe gewusst, so die Urteilsbegründung, dass die Freundin in jenem Moment nicht in dem Fertighaus war. Das Gericht ordnete eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Der Mann hatte in der Tatnacht 2,6 Promille Alkohol im Blut.

Der Brandstiftung war ein ein Streit zwischen dem 25-Jährigen und seiner Freundin vorausgegangen. Die Frau wohnte damals in den Musterhaus. Aus Frust hat der Mann eine Matratze in Brand gesteckt, seine Freundin hatte sich von ihm trennen wollen. 100.000 Euro Schaden sind in der Nacht zum 1. Juni entstanden. Das Haus wurde komplett zerstört.